Betreibungsauszug online bestellen: Anleitung
Betreibungsauszug online bestellen: Ihre Anleitung für den Mietprozess
Sie stehen vor einem Wohnungswechsel in der Schweiz? Dann ist der Betreibungsauszug eines der wichtigsten Dokumente, das Sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen. Früher bedeutete die Beschaffung dieses Registerauszugs einen Gang zum Betreibungsamt. Heute geht es viel schneller und bequemer – online. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen aktuellen Betreibungsauszug online bestellen, was er kostet und welche rechtlichen Fallstricke Sie unbedingt vermeiden muessen.
Rechtlicher Kontext: Was ist ein Betreibungsauszug?
Der Betreibungsauszug (auch Betreibungsregisterauszug oder Schuldbetreibungsauszug genannt) ist ein amtliches Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob gegen eine Person oder ein Unternehmen in der Schweiz ein Betreibungsverfahren (Zwangsvollstreckungsverfahren) eröffnet wurde. Für Vermieter ist dieses Dokument ein zentrales Kriterium bei der Mieterprüfung, da es die Bonitaet und Zahlungszuverlaessigkeit eines potenziellen Mieters widerspiegelt.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz ueber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Insbesondere Artikel 253 SchKG regelt die Auskunft aus dem Betreibungsregister. Jede Person hat das Recht, einen Auszug ueber sich selbst zu beziehen. Die Einsicht in die Registerdaten einer anderen Person ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder einem berechtigten Interesse (z.B. als Vermieter vor Vertragsabschluss) zulaessig. Die genauen Bestimmungen koennen Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes nachlesen: Bundesgesetz ueber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Ein «reiner» Auszug zeigt nur aktuell offene Betreibungen. Der «erweiterte» Auszug (auch mit Negativtestat) umfasst auch die letzten 5 Jahre und gibt somit eine umfassendere Uebersicht. Die meisten Vermieter verlangen den erweiterten Auszug.
Kostenberechnung: Ein konkretes Beispiel
Frau Meier bezieht eine neue Wohnung in Zuerich. Die Vermietung verlangt von ihr und ihrem Mitbewohner einen erweiterten Betreibungsauszug. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundgebuehr pro Person: CHF 17.– (für die ersten zwei Seiten des Auszugs).
- Zusaetzliche Seite: CHF 1.– (fällt an, wenn der Auszug länger als zwei Seiten ist).
- Zustellgebuehr (Online-PDF): CHF 0.– (bei elektronischer Uebermittlung entfällt diese Gebuehr in der Regel).
Gesamtkosten für Frau Meier und ihren Mitbewohner: 2 Personen x CHF 17.– = CHF 34.–. Die Auszüge sind jeweils eine Seite lang, daher fallen keine Zusatzgebuehren an. Die Bestellung und Bezahlung erfolgen online, und die PDF-Dokumente liegen innerhalb von Minuten im E-Mail-Postfach vor.
Checkliste: So bestellen Sie Ihren Betreibungsauszug online
- Zustaendiges Amt ermitteln: Sie bestellen den Auszug immer beim Betreibungsamt Ihres aktuellen Wohnsitzkantons. Ein Umzug in einen anderen Kanton erfordert einen neuen Auszug vom neuen Wohnsitzkanton.
- Offizielle Website aufsuchen: Gehen Sie auf die Webseite der Justiz- oder Sicherheitsdirektion Ihres Kantons. Suchen Sie nach «Betreibungsauszug online» oder «Registerauszug online bestellen».
- Antragsformular ausfüllen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum).
- Aktuelle Adresse.
- Art des Auszugs waehlen («einfach» oder «erweitert»/»mit Negativtestat»).
- Zustellart angeben (in der Regel «elektronisch als PDF»).
- Identitaetsverifikation: Sie muessen sich mit Ihrer SwissID, Ihrem Ausweis oder ueber ein anderes anerkanntes Login (z.B. Kantonales Login) identifizieren.
- Zahlung taetigen: Bezahlen Sie die Gebuehr bequem per Kreditkarte, TWINT oder Rechnung (je nach Kanton).
- Dokument erhalten: Nach erfolgreicher Zahlung und Bearbeitung erhalten Sie den amtlichen Betreibungsauszug als PDF per E-Mail. Drucken Sie ihn fuer Ihre Mietbewerbung aus.
Kostentabelle (Gebuehren in CHF, Stand 2024)
| Leistung | Gebuehr (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Einfacher Betreibungsauszug (online) | CHF 15.– bis 20.– | Variiert leicht nach Kanton. Zeigt nur aktuell offene Verfahren. |
| Erweiterter Betreibungsauszug / mit Negativtestat (online) | CHF 17.– bis 25.– | Standard fuer Mietbewerbungen. Enthaelt Daten der letzten 5 Jahre. |
| Zusaetzliche Seite | CHF 1.– bis 2.– | Pro angefangene Seite über das Grundkontingent (meist 2 Seiten). |
| Zustellung per Post | CHF 5.– bis 10.– | Die elektronische Zustellung (PDF) ist in der Regel kostenlos und schneller. |
Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Fehler 1: Falscher Kanton. Sie bestellen den Auszug beim Amt Ihres aktuellen Wohnsitzes, nicht beim Amt Ihres zukuenftigen Wohnortes.
- Fehler 2: Veralteter Auszug. Ein Betreibungsauszug ist nur sehr kurze Zeit gueltig (oft nur wenige Wochen). Bestellen Sie ihn erst, wenn Sie ihn konkret fuer Bewerbungen benoetigen.
- Fehler 3: Falsche Auszugart. Bestellen Sie explizit den erweiterten Auszug (mit Negativtestat), sofern nicht anders verlangt. Der einfache Auszug reicht fuer Vermieter meist nicht aus.
- Fehler 4: Unleserliche Kopie. Reichen Sie den Auszug in guter Druckqualitaet ein. Ein unscharfes, gescanntes Dokument wirkt unserioes.
- Fehler 5: Zu spaete Bestellung. Planen Sie Zeit ein. Obwohl der Online-Prozess Minuten dauert, kann es bei manchen Aemtern 1-2 Werktage bis zur Lieferung brauchen (selten, aber moeglich).
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Betreibungsauszug gueltig?
Es gibt keine gesetzliche Gueltigkeitsdauer. Vermieter und Banken akzeptieren den Auszug in der Regel nur, wenn er nicht aelter als 3 bis 4 Wochen ist. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Vermietung nach.

Was steht im erweiterten Auszug (Negativtestat)?
Das Negativtestat bestaetigt, dass in den letzten 5 Jahren entweder überhaupt keine Betreibung eingetragen war oder dass alle eingetragenen Betreibungen inzwischen geloescht wurden (weil die Schuld beglichen wurde). Es ist ein «Negativattest» im positiven Sinne.
Kann ich einen Betreibungsauszug auch fuer eine andere Person bestellen?
Nein, nicht ohne deren ausdrueckliche Einwilligung. Jede Person muss ihren eigenen Auszug bestellen. Als Vermieter koennen Sie von einem Interessenten die Einwilligung zur direkten Einsichtnahme verlangen, was heute oft ueber digitale Mieterpruefdienste geschieht.
Was tun, wenn ein Eintrag im Auszug ist?
Ein Eintrag ist nicht automatisch ein Miethindernis. Seien Sie proaktiv und transparent. Erklaeren Sie der Vermietung schriftlich und sachlich die Umstaende (z.B. «eine unbezahlte Rechnung aus einem Missverstaendnis, die sofort beglichen wurde»). Legen Sie wenn moeglich den Loeschungsentscheid des Betreibungsamtes bei. Offenheit schafft oft mehr Vertrauen als ein verschwiegener Eintrag, den der Vermieter ohnehin sieht.
Ich habe keine SwissID. Wie identifiziere ich mich online?
Viele kantonale Portale bieten alternative Anmeldemoeglichkeiten an, z.B. mit einem kantonalen Benutzerkonto oder ueber ein einfaches Verfahren mit SMS-TAN. Informationen dazu finden Sie direkt auf der Bestellseite Ihres Kantons.