Wohnungsabgabe & Reinigung

Löcher in Wänden füllen: Was ist erlaubt?

Wrapped furniture ready for transport

Löcher in Wänden füllen: Was ist erlaubt? Fachgerechte Tipps für Mieter

Der Auszug aus einer Mietwohnung steht bevor und der Blick schweift über die Wände, die über die Jahre mit Bildern, Regalen und Lampen geschmückt wurden. Jetzt stellt sich die zentrale Frage: Müssen all diese Dübellöcher bei der Übergabe geschlossen werden? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt stark vom Einzelfall und dem ursprünglichen Zustand der Wohnung ab. Dieser Artikel klärt den rechtlichen Rahmen, bietet eine detaillierte Kostenübersicht und liefert eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine fachgerechte und konfliktfreie Renovation.

Rechtlicher Rahmen: Der Unterschied zwischen «gebrauchsgerecht» und «renovationsbedürftig»

Massgebend ist das Mietrecht, konkret Art. 257 ff. des Obligationenrechts (OR). Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietverhältnisses in einem gebrauchsgerechten Zustand zurückzugeben. Das bedeutet nicht makellos oder neu, sondern dem normalen Abnutzung entsprechend.

«Der Mieter hat die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemässen Gebrauch herbeigeführten Abnutzung.» (vgl. Art. 257 OR)

Die entscheidende Frage ist: Gehören Dübellöcher zur normalen Abnutzung? Hier kommt der Übergabeprotokoll ins Spiel. Wurden die Wände bei Einzug bereits in einem renovierten, weissen Zustand übergeben? Dann ist die Erwartungshaltung, dass sie auch so wieder verlassen werden. Waren bei Einzug aber bereits viele alte Löcher vorhanden oder die Wände nicht frisch gestrichen, gelten andere Massstäbe.

Eine offizielle Quelle des Bundes stellt klar: «Die Abnutzung, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache entsteht, muss der Vermieter tragen.» Die Grenze wird überschritten, wenn durch unsachgemässe Handhabung oder übermässige Installationen ein Renovationsbedarf entsteht, der über das Übliche hinausgeht. Ein paar Löcher für Bilder sind normal. Dutzende grosser Löcher für eine komplett verkabelte HiFi-Anlage oder schadhafte, ausgerissene Dübel hingegen nicht. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die offizielle Seite des Bundes zum Mietrecht.

Praktisches Rechenbeispiel: Wann muss der Mieter handeln?

Szenario: Eine 3.5-Zimmer-Wohnung (80 m²) wird nach 5 Jahren Mietdauer verlassen. Bei Einzug waren die Wände frisch renoviert und weiss. Der Mieter hat in jedem Zimmer 3-5 Bilder aufgehängt und in der Wohnküche ein TV-Board sowie ein Regal montiert.

  • Normaler Gebrauch: Die 15-25 kleinen Dübellöcher (6-8 mm) für die Bilder fallen unter die normale Abnutzung. Der Mieter muss sie nicht zwingend spachteln und überstreichen, es wird aber oft erwartet und fördert einen reibungslosen Rückzug.
  • Übermässiger Gebrauch / Schaden: Für das Regal wurden 10 grosse Fischer-Dübel (10 mm) verwendet. Beim Auszug reisst der Mieter das Regal grob ab, wodurch Gipskarton-Stücke ausbrechen und die Löcher auf 3-4 cm aufreissen. Dies geht über normale Abnutzung hinaus. Der Mieter ist verpflichtet, diese Löcher fachgerecht zu reparieren.

Fazit: Kleine, saubere Löcher sind oft toleriert. Grosse, beschädigte Löcher oder eine sehr hohe Anzahl müssen behoben werden, um den gebrauchsgerechten Zustand wiederherzustellen.

Checkliste für den korrekten Rückzug

  • Vertrag & Protokoll prüfen: Mietvertrag und Übergabeprotokoll von damals auf Renovationsklauseln oder Vereinbarungen zum Zustand durchsehen.
  • Dokumentation: Machen Sie Fotos vom aktuellen Zustand der Wände als Nachweis.
  • Material besorgen: Kaufen Sie Spachtelmasse (z.B. «Polyfilla» für kleine Löcher, Tiefengrund für poröse Untergründe), einen Spachtel, Schleifpapier (Körnung 120 und 180), passende Wandfarbe (Farbton vom Vermieter erfragen!).
  • Arbeitsschritte:
    • Dübel und Schrauben restlos entfernen.
    • Loch und Umgebung staubfrei säubern.
    • Bei tiefen Löchern oder Gipskarton: Mehrere dünne Schichten Spachtelmasse auftragen, jede Schicht vollständig trocknen lassen.
    • Überschüssige Masse nach dem Trocknen glatt abschleifen.
    • Die geflickten Stellen und die gesamte Wandfläche um die Füllung herum grundieren, damit die neue Farbe gleichmässig deckt.
    • Die gesamte Wandfläche von Ecke zu Ecke streichen. Einzelne «Flicken» sind fast immer sichtbar und nicht akzeptabel.
  • Finale Reinigung: Fussböden von Staub und Farbspritzern reinigen.

Kostentabelle für Material und Fremdleistung (in CHF)

Position Materialkosten (ca.) Handwerkerkosten (ca.) Anmerkungen
Spachtelmasse, kleiner Becher 8.- bis 15.- Für ca. 20-30 kleine Löcher
Grundierung / Tiefengrund 12.- bis 25.- Wichtig für einheitlichen Farbauftrag
Wandfarbe, 2.5 Liter 30.- bis 60.- Preis abhängig von Qualität und Marke
Werkzeug (Spachtel, Schleifblock) 15.- bis 30.- Einmalige Anschaffung
Selbstvornahme (gesamt) 65.- bis 130.- Für eine Zimmerwand mit mehreren Löchern
Fremdleistung durch Maler 80.- bis 120.- / Stunde Plus Materialaufschlag
Komplettarbeiten einer Wand Material inklusive 200.- bis 500.- Abhängig von Wandgrösse und Aufwand

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Falsche Spachtelmasse: Für grosse Löcher in Gipskarton Standard-Spachtel nehmen. Lösung: Spezielle Gipskarton-Reparaturmasse oder mehrlagig mit Einlagegitter arbeiten.
  • Nicht grundieren: Die geflickte Stelle saugt anders an, der «Flicken» bleibt nach dem Streichen sichtbar. Lösung: Immer grundieren vor dem Streichen.
  • Punktuelles Überstreichen: Nur den Fleck zu übermalen erzeugt einen unschönen «Blitz». Lösung: Immer die gesamte Wandfläche zwischen zwei Ecken streichen.
  • Unzureichendes Trocknen: Nass geschliffen oder zu früh gestrichen führt zu Rissen und schlechtem Ergebnis. Lösung: Trocknungszeiten der Hersteller strikt beachten.
  • Keine Absprache mit Vermieter: Ein falscher Farbton führt zur kompletten Ablehnung. Lösung: Farbton (Hersteller und Code) vor Beginn der Arbeiten schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich Löcher von Klebehaken (z.B. 3M) füllen?
Ja, in der Regel schon. Auch wenn der Kleber rückstandslos abgeht, bleibt oft ein kleiner, aber sichtbarer Abdruck oder eine glänzende Stelle im Farbanstrich zurück. Diese sollten leicht angeschliffen und überstrichen werden.

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Löcher in Wänden füllen: Was ist erlaubt?

Reicht es, die Löcher einfach mit Zahnpasta oder Seife zu füllen?
Absolut nicht! Diese Hausmittel trocknen ein, schrumpfen, verfärben sich und sind für den nächsten Maler ein Albtraum. Sie führen garantiert zu Beanstandungen und Kosten für eine professionelle Nachbesserung.

Wer bezahlt das Streichen der ganzen Wohnung beim Auszug?
Eine pauschale Renovationspflicht des Mieters ist unzulässig. Der Mieter muss nur die durch ihn verursachten Schäden beheben. Das normale Abwohnen der Farbe über mehrere Jahre (je nach Vertrag oft 5-10 Jahre) trägt der Vermieter. Bei sehr kurzer Mietdauer oder erheblichen Beschädigungen kann der Mieter aber anteilig für eine vorzeitige Renovation aufkommen müssen.

Was passiert, wenn ich die Löcher nicht fülle?
Der Vermieter kann die Kosten für die fachgerechte Beseitigung von Ihnen zurückfordern. Diese Kosten, berechnet zu Handwerkerpreisen, liegen deutlich höher als die Materialkosten für die Selbstvornahme. Zudem kann die Kaution einbehalten werden, bis die Sache geklärt ist.

Fazit: Eine sorgfältige, fachgerechte Ausbesserung von Dübellöchern ist in den meisten Fällen die beste Strategie. Sie vermeidet Konflikte, sichert die Rückzahlung der Kaution und hinterlässt einen guten Eindruck. Im Zweifelsfall lohnt sich immer eine frühzeitige und klärende Absprache mit der Vermietung.

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