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Kleiner Lebensdauer Tabelle: Paritätische Liste

Wrapped furniture ready for transport

Kleiner Lebensdauer Tabelle: Die paritätische Liste einfach erklärt

Die Frage «Muss ich den Boden zahlen?» ist eine der haeufigsten und meist missverstandenen im Schweizer Mietrecht. Die Antwort liegt in der sogenannten paritaetischen Liste der Gebrauchsdauer von Bauteilen, umgangssprachlich oft «Lebensdauer Tabelle» genannt. Dieser Artikel erklaert als Ihr Senior Relocation Lawyer & Property Manager, was es damit auf sich hat, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und welche Kosten wirklich auf Sie zukommen.

Rechtlicher Kontext: Das Gesetz hinter der Tabelle

Die Grundlage bildet Artikel 259 des Obligationenrechts (OR). Er regelt die Unterhalts- und Erneuerungspflichten in Mietverhaeltnissen. Vereinfacht gesagt: Der Vermieter traegt die Kosten fuer Abnutzung durch Zeit und normale Benutzung. Der Mieter muss nur fuer Schaden aufkommen, die ueber die normale Abnutzung hinausgehen oder durch unsachgemaesse Behandlung entstehen.

Die beruehmte Tabelle selbst ist kein Gesetzestext, sondern eine von Experten erarbeitete, richterlich anerkannte Hilfestellung. Sie listet Bauteile und Einrichtungen auf und gibt an, nach wie vielen Jahren («paritaetische Gebrauchsdauer») deren Wert durch normale Abnutzung auf Null gesunken ist. Ist diese Frist abgelaufen, liegt eine wertausgleichspflichtige Erneuerung vor. Hier muss der Mieter einen Anteil der Kosten uebernehmen, naemlich den verbleibenden «Restwert» des alten Teils. Die offizielle Liste wird von der Schweizerischen Vereinigung der Immobilienwirtschaft (SVIT) und dem Mieterverband gemeinsam herausgegeben – daher «paritaetisch» (ausgewogen).

Einen direkten Einblick in die gesetzliche Grundlage bietet das Bundesgesetz: Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 259.

Praktisches Rechenbeispiel: Der kaputte Bodenbelag

Szenario: Sie ziehen nach 12 Jahren Mietdauer aus. Der eingebaute PVC-Bodenbelag im Wohnzimmer ist abgenutzt und muss ersetzt werden. Die Neuverlegung kostet 2’500 CHF.

  • Gebrauchsdauer laut Tabelle: Fuer PVC-Bodenbelag betraegt sie in der Regel 15 Jahre.
  • Berechnung des Restwerts: Der Belag war bei Ihrem Einzug neu. Nach 12 Jahren von 15 sind 80% der Lebensdauer aufgebraucht. Es verbleibt ein Restwert von 20%.
  • Ihr Kostenanteil: Sie muessen 20% der Kosten fuer die Materialbeschaffung des neuen gleichwertigen Bodens tragen. Die Arbeitskosten fuer das Verlegen traegt der Vermieter. Nehmen wir an, das Material kostet 1’500 CHF der Gesamtrechnung.

    Ihre Rechnung: 20% von 1’500 CHF = 300 CHF.

Waere der Boden bereits 16 Jahre alt, waere seine Gebrauchsdauer ueberschritten. Der Restwert betruege 0%. Sie muessten nichts zahlen, da der Vermieter die volle Erneuerungspflicht traegt.

Checkliste fuer Mieter beim Auszug

  • Dokumentation beim Einzug: Haben Sie ein detailliertes Einzugsprotokoll mit Zustandsbeschreibung und Fotos? Dies ist Ihre wichtigste Verteidigung.
  • Alter der Bauteile erfragen: Fragen Sie den Vermieter oder die Verwaltung beim Auszug schriftlich nach dem exakten Einbau- oder Erneuerungsdatum streitiger Elemente (Boden, Kueche, Badarmaturen).
  • Paritaetische Liste konsultieren: Pruefen Sie die standardisierte Gebrauchsdauer des betreffenden Bauteils.
  • Kostenaufstellung verlangen: Fordern Sie eine detaillierte Rechnung des Handwerkers, die Material- und Arbeitskosten trennt. Sie zahlen nur einen Anteil am Material.
  • Restwert berechnen: Machen Sie die obige Rechnung selbst. Gebrauchsdauer nicht erreicht? Sie zahlen Restwert. Gebrauchsdauer ueberschritten? Sie zahlen nichts.
  • Schriftlicher Widerspruch: Bei ungerechtfertigten Forderungen sofort schriftlich unter Berufung auf Art. 259 OR und die paritaetische Liste widersprechen.

Kostentabelle fuer haeufige Streitpunkte (in CHF)

Bauteil / Einrichtung Paritaetische Gebrauchsdauer Beispielkosten Erneuerung (gesamt) Mieteranteil nach 10 Jahren*
PVC-/Linoleumboden 15 Jahre 2’500 – 4’000 ~ 330 – 530
Teppichboden 10 Jahre 3’000 – 5’000 ~ 0**
Kuecheneinbau (einfach) 15 Jahre 8’000 – 15’000 ~ 1’330 – 2’500
Lackierte Innentueren 15 Jahre 800 pro Tuer ~ 105 pro Tuer
Badarmatur (Standard) 15 Jahre 1’200 ~ 160
Anstrich Waende/Decke 10 Jahre 3’500 (für 4.5 Zi.) ~ 0**

* Grobe Richtwerte. Berechnung: (Restlebensdauer / Gesamtlebensdauer) x Materialkostenanteil. Annahme: Einbau bei Mietbeginn neu, Materialkosten = 60% der Gesamtrechnung.
** Nach Ablauf der Gebrauchsdauer ist der Restwert 0. Der Mieter zahlt nichts fuer die normale Erneuerung.

Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Fehler 1: Pauschalen akzeptieren. Vermieter fordern oft pauschal «Boden- oder Malergebuehr». Nicht bezahlen! Fordern Sie die obige detaillierte Berechnung.
  • Fehler 2: Arbeitskosten mitbezahlen. Der Mieteranteil berechnet sich ausschliesslich aus dem Materialwert des neuen Gutes. Die Arbeitskosten liegen immer beim Vermieter.
  • Fehler 3: Das Alter nicht hinterfragen. Wenn der Vermieter das Alter nicht nachweisen kann, gehen Gerichte oft vom guenstigsten (aeltesten) Datum fuer den Mieter aus.
  • Fehler 4: Bei Uebernahme einer alten Mietwohnung keine Protokolle machen. Der Zustand bei Ihrem Einzug ist massgebend. Ohne Protokolle koennen Ihnen fruehere Schaeden angelastet werden.
  • Fehler 5: Die Kaution als «Deckung» akzeptieren. Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten. Er muss berechtigte Forderungen detailliert auflisten und abrechnen.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich beim Auszug streichen, auch wenn ich 10 Jahre dort gewohnt habe?

Nein. Die Gebrauchsdauer fuer Anstriche betraegt paritaetisch 10 Jahre. Leben Sie 10 Jahre oder laenger in der Wohnung, ist der Restwert der alten Farbe 0%. Die Renovationsmalerarbeiten gehen zu Lasten des Vermieters. Ausnahme: Extreme Verschmutzungen oder Beschaedigungen, die ueber normale Abnutzung hinausgehen.

Bubble wrap protecting fragile item
Kleiner Lebensdauer Tabelle: Paritätische Liste

Die Kueche war beim Einzug schon 10 Jahre alt. Nach meinen 5 Jahren ist sie kaputt. Muss ich zahlen?

Nein, fuer die Erneuerung nicht. Die Gesamtlebensdauer (hier 15 Jahre) war beim Auszug mit 15 Jahren erreicht. Der Restwert ist null. Sie zahlen keinen Anteil an der neuen Kueche. Sie haften nur, wenn Sie einen konkreten Schaden (z.B. durch unsachgemaessen Gebrauch) verursacht haben.

Kann der Vermieter in meinem Mietvertrag kuerzere Lebensdauern vereinbaren?

Nein, solche Klauseln sind unwirksam. Die paritaetische Liste stellt einen anerkannten Mindeststandard dar. Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von ihr abweichen, verstoessen gegen das zwingende Mietrecht und sind nichtig (Art. 256 OR).

Was passiert, wenn wir uns nicht einigen koennen?

Zuerst sollten Sie schriftlich widersprechen und Ihre Berechnung darlegen. Bei weiterem Streit ist die kantonale Schlichtungsbehoerde fuer Mietstreitigkeiten die richtige und kostenguenstige Anlaufstelle. Erst danach geht der Weg an ein Gericht.

Fazit: Die «Lebensdauer Tabelle» ist Ihr machtvollstes Werkzeug bei Auszugsabrechnungen. Kennen Sie Ihre Rechte, fordern Sie Nachweise und lassen Sie sich nicht mit Pauschalen abspeisen. Ein fundiertes Wissen ueber Art. 259 OR und die paritaetische Liste schuetzt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen in oft vier- bis fuenfstelliger Hoehe.

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