Anmeldung Gemeinde: Fristen einhalten
Der Umzug in eine neue Wohnung in der Schweiz ist mit administrativen Pflichten verbunden, die strikte Fristen kennen. Die korrekte und rechtzeitige Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde ist die zentrale und gesetzlich vorgeschriebene Handlung. Unwissenheit oder Verzögerungen können unangenehme und teure Folgen haben. Dieser Artikel erläutert, wie und wann Sie sich anmelden müssen, was es kostet und wie Sie Fehler vermeiden.
Rechtlicher Rahmen: Das Gesetz verlangt schnelles Handeln
Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht findet sich im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (Ausweisgesetz, AWG) und den kantonalen und kommunalen Reglementen. Die Frist ist bundesweit einheitlich und sehr kurz.
Art. 24 Abs. 1 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (VAWG) hält fest: «Wer in eine Gemeinde zieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde anzumelden.»
Diese 14-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem effektiven Einzugsdatum. Die Meldepflicht betrifft alle Personen, die in der Schweiz wohnen – Schweizer Staatsangehörige, Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (B, C, L, G) sowie internationale Funktionärinnen und Funktionäre. Für die Abmeldung aus der alten Gemeinde gilt typischerweise dieselbe Frist. Die zentrale Informationsstelle des Bundes hält die Details fest: Offizielle Informationen zum Umziehen in der Schweiz auf ch.ch.
Fristberechnung: Ein praktisches Beispiel
Angenommen, Ihr Mietvertrag beginnt und Sie ziehen ein am Montag, den 1. Juli 2024.
- Einzugsdatum: 1. Juli 2024.
- Start der 14-Tage-Frist: 2. Juli 2024.
- Letzter Tag zur Anmeldung: Dienstag, 15. Juli 2024 (14 volle Tage nach dem 1. Juli).
Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Es ist jedoch dringend empfohlen, die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu schieben, da Bearbeitungszeiten oder fehlende Dokumente zu einer verspäteten Meldung führen können.
Checkliste für Ihre Anmeldung bei der Gemeinde
Erforderliche Dokumente (Originale oder beglaubigte Kopien)
- Gültiger Identitätsausweis: Schweizer Pass oder Identitätskarte, für Ausländerinnen und Ausländer der Pass mit gültiger Aufenthaltsbewilligung.
- Ausländerausweis (Permit B, C, L, G): Falls zutreffend.
- Heimatschein: Für Schweizer Bürger, die aus einer anderen Schweizer Gemeinde zuziehen.
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der neuen Liegenschaft: Als Nachweis des Wohnsitzes.
- Abmeldebestätigung der alten Gemeinde: Nicht überall zwingend, aber sehr hilfreich. Oft erledigt die neue Gemeinde die Abmeldung automatisch.
- Familienstandsdokumente: Bei der ersten Anmeldung in der Schweiz oder bei Änderungen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde von mitziehenden Kindern).
Prozessablauf
- Persönliches Erscheinen: In den meisten Gemeinden muss mindestens ein erwachsener Haushaltsmitglied persönlich erscheinen. Einige Gemeinden bieten Online-Anmeldungen an.
- Formular ausfüllen: Sie erhalten vor Ort oder online ein Anmeldeformular («Meldeschein»), in dem alle persönlichen Daten, der bisherige und der neue Wohnsitz sowie der Einzugsdatum angegeben werden.
- Dokumentenvorlage: Die oben genannten Dokumente werden vorgelegt und geprüft.
- Bestätigung erhalten: Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Für Ausländerinnen und Ausländer wird die Aufenthaltsbewilligung aktualisiert.
Kostentabelle (Durchschnittliche Gebühren in CHF)
| Leistung | Kosten (CHF) | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Anmeldung bei der neuen Gemeinde | 20 – 40 | Oft eine Pauschale pro Person oder Familie. Für EU/EFTA-Bürger mit Erstankunftsmeldung teilweise höher. |
| Abmeldung bei der alten Gemeinde | 0 – 25 | Viele Gemeinden erheben keine Gebühr, besonders wenn die Abmeldung online erfolgt. |
| Ausstellung einer neuen Aufenthaltsbewilligungskarte (Permit B/L) | 50 – 100 | Zusätzliche kantonal/kommunale Gebühr für die physische Karte bei Adressänderung. |
| Verspätungsgebühr | 30 – 200 | Wird von vielen Gemeinden bei Nichteinhaltung der 14-Tage-Frist verhängt. Kann Busse sein. |
| Heimatschein-Umschreibung (für Schweizer) | 20 – 30 | Einmalige Gebühr für die Verlegung des Heimatortes im Zivilstandsregister. |
Hinweis: Die Gebühren variieren je nach Kanton und Gemeinde erheblich. Die genauen Beträge erfragen Sie bei Ihrer neuen Einwohnerkontrolle.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Frist versäumen: Der häufigste und teuerste Fehler. Lösung: Tragen Sie den Termin sofort nach dem Einzug als dringend in Ihren Kalender ein.
- Unvollständige Dokumente: Fehlender Mietvertrag oder abgelaufener Pass. Lösung: Nutzen Sie die obige Checkliste und klären Sie vorab mit der Gemeinde, ob Online-Anmeldung möglich ist.
- Abmeldung vergessen: Viele denken, die Abmeldung erfolge automatisch. Das ist oft, aber nicht immer der Fall. Lösung: Fragen Sie bei der Anmeldung in der neuen Gemeinde explizit nach, ob diese die Abmeldung übernimmt. Andernfalls müssen Sie sich aktiv bei Ihrer alten Gemeinde abmelden.
- Falsche Gemeinde: Sie melden sich in der politischen Gemeinde an, wohnen aber in einer anderen Ortschaft (z.B. in einer Agglomeration). Lösung: Ihre Wohngemeinde ist jene, auf deren Gebiet Ihre Wohnadresse liegt. Prüfen Sie dies im Zweifel online.
- Unterschätzung der Folgen: Eine verspätete Meldung kann zu Bussen führen und wirkt sich negativ auf künftige Bewilligungsverlängerungen aus. Bei Ausländerinnen und Ausländern kann sie als Verstoss gegen die Meldevorschriften eingestuft werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich mich auch anmelden, wenn ich innerhalb derselben Gemeinde umziehe?
Ja. Jeder Wohnsitzwechsel muss der Einwohnerkontrolle gemeldet werden, auch wenn Sie nur eine Strasse weiter ziehen. Die Adresse in Ihren amtlichen Dokumenten muss aktuell sein.

Kann mich mein Vermieter oder meine Vermieterin anmelden?
Nein. Die Meldepflicht liegt gesetzlich bei der meldepflichtigen Person selbst. Der Vermieter muss zwar Ihren Einzug der Gemeinde melden (Einwohnerkontrolle), dies ersetzt aber nicht Ihre persönliche Anmeldung mit Ihren Dokumenten.
Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?
Sie riskieren eine Verwaltungsbusse, die je nach Kanton und Verzögerung zwischen 30 und über 200 Franken betragen kann. Melden Sie sich so schnell wie möglich nach, um höhere Strafen zu vermeiden. Bei Ausländerinnen und Ausländern kann dies in schweren Fällen auch die Bewilligung gefährden.
Gilt die Frist auch für Kinder und Neugeborene?
Ja. Für Neugeborene gilt eine spezielle Frist von drei Monaten nach der Geburt für die Erstregistrierung. Bei einem Umzug mit Kindern müssen diese ebenfalls in der Anmeldung erfasst werden (Geburtsurkunde vorlegen).
Brauche ich einen Termin für die Anmeldung?
Das ist gemeindeabhängig. In grösseren Städten ist ein Termin oft obligatorisch oder stark empfohlen. In kleineren Gemeinden können Sie während der Bürozeiten oft ohne Termin vorsprechen. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer neuen Gemeinde.
Fazit: Die Anmeldung bei der Gemeinde ist eine formelle, aber unkomplizierte Pflicht, wenn Sie vorbereitet sind. Halten Sie die 14-Tage-Frist ein, bringen Sie alle Dokumente mit und klären Sie den Abmeldeprozess. So starten Sie sorgenfrei an Ihrem neuen Wohnort und vermeiden unnötige Kosten und administrativen Ärger.