Die erste Nacht in der neuen Wohnung
Die erste Nacht in der neuen Wohnung: Ihr rechtssicherer Survival-Guide
Der Umzugstag ist geschafft, die letzte Kiste steht im Flur. Doch bevor die Freude über die neuen vier Waende so richtig ausbrechen kann, steht die erste Nacht an – eine Phase, die ohne Vorbereitung schnell zum Stress-Test werden kann. Diese Nacht ist nicht nur emotional, sondern auch von praktischer und rechtlicher Bedeutung. Dieser Guide stellt sicher, dass Sie diese wichtige Uebergangsphase meistern und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Rechtlicher Kontext: Der Mietbeginn und Ihre Pflichten
Gemaess Schweizer Mietrecht beginnt Ihr offizielles Mietverhaeltnis exakt zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel um 12:00 Uhr mittags. Ab diesem Moment tragen Sie die Gefahrenlast und die Verantwortung fuer die Mietsache. Das bedeutet konkret: Schaden, die ab Uebergabe an der Wohnung oder am Inventar entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Ein funktionierender Zugang und grundlegende Sicherheit sind daher essenziell.
Ein zentraler Artikel in diesem Zusammenhang ist Art. 256 Obligationenrecht (OR). Er verpflichtet den Vermieter, die Mietsache beim Mietbeginn in einem solchen Zustand zu uebergeben, dass sie sich fuer den vertragsgemaeßen Gebrauch eignet. Dazu gehoeren intakte Tueren und Fenster sowie funktionierende sanitaere Anlagen. Sollten Sie bei der Uebergabe gravierende Maengel feststellen, die die Tauglichkeit fuer die erste Nacht infrage stellen (z.B. keine funktionierende Toilette, zerbrochene Fenster), muessen Sie diese umgehend dem Vermieter oder der Verwaltung melden und eine Mangelruege erheben.
Fuer detaillierte Informationen zu Mietern- und Vermieterrechten konsultieren Sie bitte die offizielle Quelle: Bundesamt fuer Justiz – Mietrecht.
Praktische Rechnung: Was kostet die erste Nacht?
Die Kosten fuer die erste Nacht gehen weit ueber eine einfache Uebernachtung hinaus. Hier ein realistisches Kalkulationsbeispiel fuer einen 2-Personen-Haushalt, der von Grund auf startet:
- Notfall-Survival-Kit (Einmalige Anschaffung): CHF 150.- bis 250.- (inkl. Taschenlampe, Erste-Hilfe-Set, Grundnahrung, Wasser, Hygieneartikel).
- Essen & Verpflegung (Take-Away/Ready-to-eat): CHF 40.- bis 60.-.
- Kaution & erste Mietzahlung: Diese sind typischerweise vor dem Einzug geleistet und fliessen nicht in die direkten Kosten der Nacht.
- Eventuelle Hotelkosten (Fallback-Option): CHF 120.- bis 250.-, falls die Wohnung unbewohnbar ist und der Mangel vom Vermieter zu vertreten ist.
Gesamtkosten fuer einen abgesicherten Start: ca. CHF 200.- bis 350.- (ohne Hotel). Diese Investition in Vorbereitung spart enormen Stress und potenzielle Zusatzkosten.
Die ultimative Checkliste fuer Ihr Survival-Kit
Packen Sie eine separate, klar gekennzeichnete Kiste oder Tasche, die Sie als allererstes in die neue Wohnung tragen.
- Dokumente & Schluessel: Mietvertrag, Uebergabeprotokoll, Ausweis, Schluessel.
- Beleuchtung: Taschenlampe (mit Ersatzbatterien), Kerzen, Streichhoelzer/Feuerzeug, falls noetig eine steckbare Arbeitsleuchte.
- Schlafgelegenheit: Luftmatratze oder Isomatte, Schlafsack/Decken, Kopfkissen (evtl. Aufblasbares).
- Hygiene: Toilettenpapier, Seife, Handtuecher, Zahnbuerste/Paste, Feuchttuecher.
- Verpflegung: Flaschenwasser, Snacks (Muesslibar, Nuesse), Fruechte, einfaches Besteck, Papierteller/-becher.
- Kleidung: Wechselkleidung fuer den naechsten Tag, warme Socken.
- Werkzeug & Sicherheit: Mehrfachsteckdose, Schweizer Taschenmesser oder Werkzeugset, Erste-Hilfe-Set, Handy-Ladegeraet mit Powerbank.
- Kommunikation: Liste mit wichtigen Telefonnummern (Verwaltung, Notfall, Umzugshelfer).
Kostentabelle (Uebersicht in CHF)
| Posten | Kostenbereich (CHF) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Survival-Kit (Grundausstattung) | 150 – 250 | Einmalige Anschaffung |
| Verpflegung (Take-Away) | 40 – 60 | Pro Tag fuer 2 Personen |
| Notfall-Hotel (Fallback) | 120 – 250 | Pro Nacht, Mittelklasse |
| Spontane Einkaefe (vergessene Basics) | 30 – 80 | z.B. bei geschlossenen Laeden |
| Puffer-Budget empfohlen | 200 – 350 | Fuer einen stressfreien Start |
Haeufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Das Survival-Kit in eine der letzten Kisten packen: Es muss sofort und ohne Suchen greifbar sein.
- Uebergabeprotokoll ungeprueft unterschreiben: Nehmen Sie sich Zeit (mehrere Stunden) und testen Sie alle Elektrogeraete, Wasserhaehne, Heizkoerper und Fensterverschluesse. Dokumentieren Sie jeden noch so kleinen Schaden schriftlich und mit Fotos.
- Keine Fallback-Option bedenken: Klaren Sie ab, wo Sie im aeußersten Notfall (z.B. Wasserschaden bei Uebergabe) unterkommen koennen.
- Die erste Muelleerung vergessen: Informieren Sie sich vorab ueber Muelltrennung und Abholtermine in Ihrer neuen Gemeinde. Nichts ist unangenehmer als am ersten Morgen vor einem Berg Verpackungsmuell zu stehen.
- Strom und Wasser nicht anmelden: Diese Vertraege muessen rechtzeitig vor dem Einzug beim oertlichen Versorger (EW/Stadtwerk) abgeschlossen werden.
FAQ – Haeufig gestellte Fragen
F: Muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung in der ersten Nacht beheizbar ist?
A: Ja, gemaess Art. 256 OR muss die Wohnung zum Mietbeginn in einem gebrauchstauglichen Zustand sein. Dazu gehoert im Winter eine funktionierende Heizung. Ist sie es nicht, liegt ein Mangel vor.

F: Wer haftet, wenn in der ersten Nacht durch einen defekten Wasserhahn ein Schaden entsteht?
A: Das haengt von der Ursache ab. War der Hahn bei der Uebergabe bereits defekt und Sie haben dies im Protokoll vermerkt, haftet in der Regel der Vermieter. War er intakt und geht durch Ihre Benutzung kaputt, koennte die Haftung bei Ihnen liegen. Eine genaue Dokumentation beim Einzug ist daher Gold wert.
F: Reicht es, wenn die Schlafzimmerkiste fuer die erste Nacht markiert ist?
A: Nein. Die «Schlafzimmerkiste» enthaelt oft Bettwaesche, aber keine Luftmatratze, Taschenlampe oder Toilettenpapier. Das spezielle Survival-Kit ist unersetzlich.
F: Was tun, wenn die Schluessel bei der Uebergabe nicht passen?
A: Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen Zugang zur Mietsache zu verschaffen. Kontaktieren Sie ihn sofort. Falls er nicht erreichbar ist und Sie keinen Zutritt erhalten, koennten Ihnen unter Umstaenden die Kosten fuer eine angemessene Ersatzunterkunft (Hotel) zustehen.
Mit dieser umfassenden Vorbereitung wird Ihre erste Nacht in der neuen Wohnung nicht zu einem Ueberlebenskampf, sondern zu einem gut geplanten und entspannten Start in Ihr neues Zuhause.