Fahrzeugausweis ändern: Adressänderung
Fahrzeugausweis ändern: So aktualisieren Sie Ihre Adresse korrekt
Sie ziehen innerhalb der Schweiz um und behalten Ihr Auto? Dann ist die Adressänderung im Fahrzeugausweis (auch Motorfahrzeugausweis oder Fahrzeugausweis Teil I genannt) eine zwingende und wichtige Pflicht. Viele Fahrzeughalter vergessen diese Formalität oder schieben sie auf, was zu unnötigen Komplikationen und Bussen führen kann. Dieser Artikel führt Sie als Ihren virtuellen Rechts- und Verwaltungsberater Schritt für Schritt durch den Prozess, erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt konkrete Kosten auf und liefert eine praktische Checkliste, damit die Änderung reibungslos verläuft.
Rechtlicher Kontext: Die Pflicht zur Meldung
Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht bei einem Wohnsitzwechsel ist klar geregelt. Gemäss Art. 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) muss die zuständige Strassenverkehrsbehörde innert 14 Tagen über eine Adressänderung informiert werden. Diese Frist beginnt mit dem Bezug des neuen Wohnsitzes.
«Die Halterin oder der Halter hat der zuständigen Strassenverkehrsbehörde jede Änderung der im Fahrzeugausweis eingetragenen Angaben, namentlich des Wohnsitzes, innert 14 Tagen zu melden.» – Art. 11 VZV
Der Fahrzeugausweis ist ein amtliches Dokument, das nicht nur Ihr Eigentum nachweist, sondern auch die korrekten Daten für die Kommunikation mit Behörden (z.B. bei Kontrollen, Parkbusse, Rueckrufaktionen) sicherstellt. Eine veraltete Adresse kann dazu führen, dass wichtige behördliche Schreiben Sie nicht erreichen. Die offizielle Informationsquelle des Bundes finden Sie hier: CH.ch: Adressänderung für Ihr Fahrzeug.
Praktisches Rechenbeispiel: Kosten im Detail
Nehmen wir an, die Familie Müller zieht von Zürich in die Gemeinde Horgen (Kanton Zürich). Sie besitzt einen Volkswagen Golf (Benziner, 1500 kg Leergewicht). So sehen die Kosten für die reine Adressänderung aus:
- Grundgebühr für die Ausweiskorrektur: CHF 25.- (kantonaler Tarif)
- Neue Kontrollschilder? Nein, da das Fahrzeug und der Kanton gleich bleiben.
- Anpassung der Motorfahrzeugsteuer? Eventuell. Horgen könnte einen anderen Steuerfuss haben als die Stadt Zürich. Die Differenz wird verrechnet oder nachgefordert.
- Versicherung: Die Prämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (MFH) kann sich ändern, da sie unter anderem vom Garagenstandort (Schadenhäufigkeit in der Region) abhängt. Die Müller müssen ihre Versicherung separat informieren.
Gesamtkosten für die behördliche Adressänderung in diesem Beispiel: ca. CHF 25.-. Hinzu kommen indirekte Kosten für die Aktualisierung der Versicherung und eventuell eines Parkabonnements.
Ihre Schritt-für-Schritt-Checkliste
- Dokumente bereitlegen: Aktuellen Fahrzeugausweis (Teil I), Ihren neuen Ausweis oder Meldebestätigung, gültigen Führerausweis.
- Zuständige Stelle identifizieren: Die Strassenverkehrsbehörde (MFK) Ihres neuen Wohnkantons. Bei Kantonwechsel ist sie zuständig.
- Antrag stellen: Dies ist in den meisten Kantonen online über das Portal des jeweiligen Kantons möglich, oft per Post oder in seltenen Fällen persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle.
- Versicherung informieren: Melden Sie die Adressänderung umgehend Ihrer Motorfahrzeugversicherung (MFH). Sie erhalten einen aktualisierten Versicherungsschein.
- Neuen Ausweis erhalten: Nach Bearbeitung erhalten Sie den aktualisierten Fahrzeugausweis per Post. Prüfen Sie alle Daten sofort auf Richtigkeit.
- Parkabonnements & Maut: Denken Sie daran, auch Ihre Daten bei Anbietern für Parkhaus-Abos oder bei der Autobahnvignetten-Kontaktadresse zu aktualisieren.
Kostentabelle (Übersicht in CHF)
| Position | Kosten (ca.) | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Behördliche Gebühr für Adressänderung | CHF 20.- bis 30.- | Kantonal unterschiedlich, fixer Betrag. |
| Neue Kontrollschilder (nur bei Kantonswechsel) | CHF 50.- bis 100.- | Für zwei Schilder inkl. Montageclips. |
| Anpassung Motorfahrzeugsteuer | variabel | Abhängig vom Steuerfuss der neuen Gemeinde. Wird direkt mit der Rechnung verrechnet. |
| Versicherungsprämien-Änderung | variabel (meist +/- 5-10%) | Abhängig vom neuen Garagenstandort (Regionalfaktor). |
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Frist versäumen: Die 14-Tage-Frist ist kurz. Tragen Sie die Aufgabe gleich bei der Umzugsplanung ein.
- Falsche Behörde kontaktieren: Nach einem Kantonswechsel ist nicht mehr Ihre alte, sondern die neue kantonale Behörde zuständig.
- Versicherung vergessen: Eine nicht aktualisierte Adresse bei der Versicherung kann im Schadenfall zu Problemen führen.
- Daten nicht prüfen: Fehler im neuen Ausweis sofort reklamieren. Korrekturen nachträglich sind wieder kostenpflichtig.
- Kosten unterschätzen: Kalkulieren Sie neben der Grundgebühr immer die potenziellen Änderungen bei Steuern und Versicherung mit ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?
Sie handeln sich eine Ordnungsbusse ein. Diese kann je nach Kanton bis zu CHF 100.- betragen. Zudem riskieren Sie, dass wichtige amtliche Dokumente Sie nicht erreichen.

Muss ich neue Nummernschilder beantragen?
Nein, solange Sie innerhalb desselben Kantons umziehen. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie neue Kontrollschilder des neuen Wohnkantons beantragen. Die alten Schilder sind zurückzugeben.
Kann ich die Adressänderung online vornehmen?
In den allermeisten Kantonen ist dies der schnellste und bevorzugte Weg. Sie benötigen meist eine SwissID oder ein anderes anerkanntes Login. Informationen finden Sie auf der Website Ihrer neuen kantonalen Strassenverkehrsbehörde.
Ändert sich durch den Umzug auch die Motorfahrzeugsteuer?
Sehr wahrscheinlich ja, da fast jede Gemeinde einen anderen Steuerfuss hat. Die Behörde berechnet automatisch die Differenz für das laufende Jahr. Sie erhalten entweder eine Rückerstattung oder eine Nachrechnung.
Brauche ich einen neuen Fahrzeugausweis Teil II („der kleine Schein“)?
Nein. Der Fahrzeugausweis Teil II (der Eigentumsausweis) enthält keine Adressangaben und bleibt unverändert bei Ihnen in sicherer Verwahrung.