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Adressänderung Post: Nachsendeauftrag einrichten

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Adressänderung Post: So richten Sie einen Nachsendeauftrag reibungslos ein

Ein Umzug in der Schweiz ist mit viel Organisation verbunden. Damit in der Übergangsphase keine wichtige Post verloren geht, ist der Nachsendeauftrag der Schweizerischen Post ein unverzichtbares Tool. Er sorgt dafuer, dass Ihre Briefe und Pakete von Ihrer alten an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Dieser Artikel fuehrt Sie als Senior Relocation Lawyer & Property Manager durch alle rechtlichen und praktischen Aspekte, damit Ihre Adressaenderung bei der Post reibungslos funktioniert.

Rechtlicher Kontext und Zustellgrundsatz

Die Grundlage fuer den Nachsendeauftrag bildet das Postgesetz (PG). Massgeblich ist hier Artikel 13, der den Zustellgrundsatz festlegt. Demnach ist die Post verpflichtet, Sendungen an die auf der Adresszeile angegebene Anschrift zuzustellen. Ein Nachsendeauftrag ist eine vom Kunden gewuenschte und beauftragte Ausnahme von diesem Prinzip. Die rechtlichen Details zu Dienstleistungen der Post, die auch die Nachsendung umfassen, sind in der Postverordnung (POV) geregelt. Es ist wichtig zu verstehen, dass mit der Einrichtung des Auftrags die Verantwortung fuer die korrekte und zeitnahe Weitergabe Ihrer Post von Ihnen auf die Post uebergeht – ein vertragliches Dienstleistungsverhaeltnis kommt zustande.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der offiziellen systematischen Sammlung: Postgesetz (PG) und Postverordnung (POV).

Kostenkalkulation: Ein praktisches Beispiel

Stellen Sie sich vor, die Mueller Familie zieht von Zuerich nach Bern. Sie moechten einen Nachsendeauftrag fuer 6 Monate fuer die ganze Familie (2 Erwachsene) einrichten. Zusaetzlich wuenschen sie den Premium-Service, der auch Pakete und Einschreiben umfasst.

  • Basisauftrag (6 Monate): CHF 62.00
  • Zusatzperson (1 x CHF 25.00): CHF 25.00
  • Upgrade auf Premium (6 Monate): CHF 40.00

Gesamtkosten fuer 6 Monate: CHF 62.00 + CHF 25.00 + CHF 40.00 = CHF 127.00. Diese Investition schuetzt vor dem Verlust wichtiger Dokumente wie Steuerbescheide, Bankunterlagen oder Versicherungspolicen, deren Wiederbeschaffung oft deutlich teurer und aufwaendiger waere.

Checkliste fuer einen perfekten Nachsendeauftrag

  • Fruehzeitig handeln: Beauftragen Sie den Dienst mindestens 5 Werktage vor dem Umzugstermin.
  • Adressen parat haben: Exakte alte und neue Adresse (inkl. Etage) bereithalten.
  • Laufzeit bestimmen: 1, 3, 6 oder 12 Monate? 6 Monate sind fuer die meisten Umzuege empfehlenswert.
  • Umfang klaeren: Standard (Briefe, Drucksachen) oder Premium (plus Pakete, Einschreiben, Nachnahme)?
  • Personen festlegen: Soll der Auftrag nur fuer Sie oder fuer weitere im gleichen Haushalt lebende Personen gelten?
  • Auftrag erteilen: Online ueber die Post-Website (einfachste Methode), am Schalter oder telefonisch.
  • Bestätigung speichern: Bewahren Sie die Auftragsbestätigung der Post gut auf.
  • Parallel dazu: Melden Sie die Adressaenderung parallel bei Ihrer Wohngemeinde und informieren Sie wichtige Absender direkt (Bank, Versicherung, etc.).

Kostentabelle Nachsendeauftrag (Stand 2024, in CHF)

Laufzeit Standard (Basispreis) Zusatzperson (pro Person) Upgrade auf Premium
1 Monat 36.00 15.00 25.00
3 Monate 49.00 20.00 32.00
6 Monate 62.00 25.00 40.00
12 Monate 88.00 35.00 62.00

Hinweis: Preise gelten fuer Privatkunden. Die Premium-Option ist online nicht verfuegbar und muss am Schalter oder telefonisch beauftragt werden.

Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Zu spaet beauftragt: Die Post benoetigt Vorlauf. Ein Auftrag am Umzugstag kommt zu spaet.
  • Falsche Laufzeit: Ein zu kurzer Auftrag (1 Monat) laeuft ab, bevor alle Absender die Adressaenderung verarbeitet haben. Kalkulieren Sie Puffer ein.
  • Vergessene Zusatzpersonen: Post fuer den Partner oder die Kinder wird nicht nachgesendet, wenn sie nicht im Auftrag erfasst sind.
  • Unterschaetzung des Umfangs: Der Standarddienst leitet keine Pakete weiter. Wenn Sie online einkaufen, ist das Premium-Upgrade essenziell.
  • Gemeinde-Meldung vergessen: Der Nachsendeauftrag ist kein Ersatz fuer die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Adressaenderung bei Ihrer Einwohnerkontrolle!

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was wird NICHT nachgesendet?

Zeitschriften und Zeitungen im Abonnement, unadressierte Werbung („An die Bewohner“) sowie Sendungen mit dem Vermerk „Keine Nachsendung“ oder „Nicht nachsenden“.

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Adressänderung Post: Nachsendeauftrag einrichten

Kann ich den Auftrag verlaengern oder kuendigen?

Ja, eine Verlaengerung ist moeglich. Eine vorzeitige Kuendigung ist ebenfalls moeglich, jedoch wird der bereits bezahlte Betrag nicht anteilsmaessig zurueckerstattet.

Gilt der Nachsendeauftrag auch ins Ausland?

Ja, die Schweizerische Post bietet auch Nachsendeauftraege fuer Umzuege ins Ausland an. Die Kosten und Laufzeiten sind jedoch anders kalkuliert. Bitte erkundigen Sie sich fruehzeitig direkt bei der Post.

Was passiert mit Paketen, wenn ich keinen Premium-Auftrag habe?

Pakete werden an die alte Adresse zugestellt und – falls nicht angenommen – zur Abholung in die naechste Poststelle gebracht. Sie muessen sie dort persoenlich abholen oder eine separate Umleitungsanweisung fuer das Paket geben.

Uebernimmt die Post auch die Information meiner Kontakte?

Nein. Die Post leitet nur physische Sendungen weiter. Die aktive Information von Kontakten (Freunde, Behoerden, Unternehmen) bleibt in Ihrer Verantwortung. Nutzen Sie den Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz, nicht als alleinige Massnahme.

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