Auto ummelden Kanton: Fristen und Schilder
Auto ummelden beim Kantonswechsel: Kompletter Leitfaden für Fristen und Schilder
Ein Umzug in einen anderen Schweizer Kanton ist aufregend, doch für Ihr Fahrzeug bedeutet er zwingend administrative Pflichten. Die Ummeldung Ihres Autos, der Wechsel der Kontrollschilder und die Anpassung des Fahrzeugausweises sind gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen als «Senior Swiss Relocation Lawyer & Property Manager» präzise, was Sie wann, wie und zu welchen Kosten erledigen müssen, um rechtssicher und ohne Verzögerungen unterwegs zu sein.
Rechtlicher Rahmen: Die zwingenden Fristen
Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldung beim Kantonswechsel findet sich im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV). Massgebend ist hier Artikel 6 VZV, welcher die Pflichten des Halterwechsels und des Wohnsitzwechsels regelt.
«Jede Änderung der im Fahrzeugausweis eingetragenen Angaben, namentlich des Namens oder des Wohnsitzes des Halters, ist der zuständigen Behörde innert der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu melden.» – Grundsatz aus der schweizerischen Fahrzeugzulassungs-Praxis.
Konkret gilt: Sie haben nach Bezug der neuen Wohnung (Neumeldung bei der Einwohnerkontrolle) maximal 14 Tage Zeit, um das Fahrzeug im neuen Wohnkanton umzumelden. Diese Frist ist verbindlich. Eine verspätete Ummeldung kann als Verstoss gegen die Meldepflicht geahndet werden und führt zu Komplikationen bei Versicherung, Motorfahrzeugsteuer und allfälligen Kontrollen.
Offizielle Informationen finden Sie auf dem Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Fahrzeug ummelden auf ch.ch.
Praxisbeispiel: Berechnung der Fristen und Ablauf
Szenario: Familie Müller zieht am 1. Juni von Zürich in den Kanton Bern. Am 3. Juni meldet sie sich bei der Berner Einwohnerkontrolle an.
- Start der 14-Tage-Frist: Der 3. Juni (Tag der Wohnsitzmeldung).
- Fristende: Spätestens am 17. Juni muss das Auto bei der Strassenverkehrsbehörde (Motorfahrzeugkontrolle, MFK) des Kantons Bern umgemeldet sein.
- Ablauf: Zwischen dem 3. und 17. Juni müssen die Müllers einen Termin bei der Berner MFK vereinbaren, die notwendigen Dokumente besorgen und die neuen Berner Kontrollschilder beziehen.
Wichtig: Bis zur offiziellen Ummeldung und dem Tausch der Schilder behalten Sie die Schilder des alten Kantons. Sie fahren also in den ersten Tagen in Bern mit Zürcher Nummern.
Checkliste für die reibungslose Ummeldung
- Dokumente bereitlegen:
- Gültiger Fahrzeugausweis (in Papierform, nicht die App-Version).
- Identitätskarte oder Pass des Halters.
- Neuer Wohnsitznachweis (Bestätigung der Einwohnerkontrolle/Meldeamt).
- Ev. Vollmacht, falls jemand anderes die Ummeldung vornimmt.
- Vor dem Termin klären:
- Versicherung: Melden Sie Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Kantonswechsel. Die Prämie kann sich ändern. Sie erhalten eine neue Grüne Karte (Versicherungsbestätigung).
- Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie die MFK-Stelle Ihres neuen Wohnkantons. Online-Terminvereinbarung ist oft möglich.
- Am Termin bei der MFK:
- Übergeben Sie alle Dokumente.
- Sie erhalten einen geänderten Fahrzeugausweis mit Ihrer neuen Adresse.
- Sie erhalten die neuen Kontrollschilder Ihres neuen Kantons (vorne und hinten).
- Sie müssen die alten Schilder abgeben.
- Nach dem Termin:
- Schilder sofort am Fahrzeug anbringen.
- Den neuen Ausweis im Fahrzeug mitführen.
- Ev. Parkkarte für neue Gemeinde beantragen.
Kostentabelle für die Ummeldung (Durchschnittswerte in CHF)
| Posten | Kosten (CHF) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Administrationsgebühr für Ummeldung | 30 – 60 | Kantonal unterschiedlich |
| Neue Kontrollschilder (Paar) | 40 – 80 | inkl. Prägungen |
| Anpassung Fahrzeugausweis | 20 – 30 | Oft in Admin-Gebühr inkludiert |
| Neue «Grüne Karte» der Versicherung | 0 – 25 | Oft kostenlos bei digitaler Zustellung |
| Ev. neue Vignette (Nationalstrasse) | 40 | Falls die alte abgelaufen ist |
| Gesamtkosten (Richtwert) | 100 – 200 | Ohne allfällige Steuernachzahlung |
Wichtig: Im neuen Kanton kann eine andere Motorfahrzeugsteuer anfallen. Es kann zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift kommen. Klären Sie das mit der Steuerbehörde des neuen Kantons.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Frist versäumen: Die 14-Tage-Frist strikt einhalten. Im Zweifel sofort nach Wohnsitzmeldung um Termin bemühen.
- Versicherung vergessen: Ohne gültige Grüne Karte des neuen Kantons kann die MFK die Ummeldung verweigern. Klären Sie dies vor dem MFK-Termin.
- Alte Schilder behalten: Die alten Kantonsschilder sind Eigentum des bisherigen Kantons und müssen abgegeben werden. Bewahren Sie sie nicht als Souvenir auf.
- Falsches Amt: Sie müssen zum Strassenverkehrsamt (MFK) des neuen Wohnkantons, nicht des alten.
- Parkkarte nicht beachtet: Mit den neuen Schildern ist Ihre alte Gemeinde-Parkkarte ungültig. Informieren Sie sich über die Parkregeln am neuen Wohnort.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Ummeldung auch per Post oder online erledigen?
In einigen Kantonen sind Teilschritte online möglich, jedoch muss in der Regel persönlich oder per Postverfahren bei der MFK ein Antrag gestellt werden. Die physische Abgabe der alten und Entgegennahme der neuen Schilder erfordert oft einen Vor-Ort-Termin oder einen speziellen Versandweg.
Was passiert, wenn ich die Frist von 14 Tagen überschreite?
Sie handeln sich eine Ordnungsbusse ein. Zudem sind Sie im neuen Kanton nicht korrekt angemeldet, was Probleme mit der Steuer und der Versicherung (im Schadensfall!) nach sich ziehen kann. Handeln Sie umgehend.
Muss ich das Auto bei einem Umzug innerhalb desselben Kantons auch ummelden?
Ja, aber das Verfahren ist simpler. Sie müssen nur Ihre neue Adresse beim Strassenverkehrsamt melden (oft online möglich). Es gibt keine neuen Schilder und meist geringere Gebühren.
Kann ich meine Wunschnummer (Kontrollschild) behalten?
Nein. Die Nummern sind kantonal vergeben. Beim Kantonswechsel erhalten Sie eine neue, vom neuen Kanton zugeteilte Nummer. Wunschkennzeichen können Sie im neuen Kanton oft gegen Aufpreis beantragen.
Was mache ich mit der alten Autobahnvignette?
Die Jahresvignette ist kantonsunabhängig und bleibt gültig bis zu ihrem Ablaufdatum. Sie bleibt einfach auf der Windschutzscheibe. Beim nächsten Kauf müssen Sie eine neue besorgen.