Entsorgung Möbel: Wohin mit dem Sperrgut?
Entsorgung Möbel: Wohin mit dem Sperrgut? Ein umfassender Leitfaden
Der Umzug steht an, die Wohnung wird renoviert oder einfach ausgemistet: Irgendwann steht fast jeder Schweizer Haushalt vor der Frage, wohin mit alten Möbeln, Matratzen oder anderen sperrigen Einrichtungsgegenständen. Die wahllose Entsorgung am Strassenrand ist nicht nur unschön, sondern auch illegal und kann teure Busse nach sich ziehen. Dieser Leitfaden erklärt Ihre legalen Optionen, die entstehenden Kosten und liefert praktische Checklisten für eine korrekte Entsorgung oder sinnvolle Weitergabe Ihrer Möbel in der Schweiz.
Rechtlicher Rahmen: Die Pflichten der Haushalte
Die Entsorgung von Abfällen, insbesondere von sperrigem Gut, ist in der Schweiz klar geregelt. Massgebend ist das Umweltschutzgesetz (USG) sowie die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Gemäss diesen Bestimmungen liegt die Entsorgungspflicht grundsätzlich bei den Abfallerzeugern – also bei Ihnen als Privatperson oder Mieter. Die Gemeinden (oder die von ihnen beauftragten Entsorgungsbetriebe) müssen zwar ein Sammelsystem anbieten, die Kosten dafür tragen jedoch die Nutzerinnen und Nutzer. Das Prinzip der Kostenwahrheit und des Verursacherprinzips ist zentral. Konkret bedeutet das: Sie müssen Ihre alten Möbel einer offiziellen Entsorgungsstelle zuführen und für den Service bezahlen. Die illegale Ablage neben Containern oder im Wald stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäss kantonalem Recht mit Bussen geahndet werden. Die offizielle Informationsquelle des Bundes bietet eine umfassende Übersicht: Abfallwegweiser des BAFU.
Wichtig: Auch das Verschenken oder Spenden von Möbeln unterliegt gewissen Pflichten. Sie haften dafür, dass die abgegebenen Gegenstände sicher und – im Falle einer Spendenorganisation – den Annahmebedingungen entsprechend sind (z.B. sauber, intakt, frei von Schädlingen).
Kostenberechnung: Ein Praxisbeispiel
Wie hoch die Kosten für die Entsorgung ausfallen, hängt stark von der gewählten Methode, der Menge und Ihrem Wohnort ab. Hier ein realistisches Beispiel für einen Haushalt, der einen ausgedienten Kleiderschrank, ein Sofa und eine Matratze entsorgen möchte:
- Option 1: Bringdienst zur Kehrichtverbrennungsanlage (KVA): Sie mieten einen Transporter (ca. CHF 60.- für 2 Stunden) und fahren die Stücke selbst zur KVA. Dort fallen Gebühren nach Gewicht/Volumen an, z.B. CHF 120.- pro Kubikmeter Sperrgut. Für unser Beispiel (ca. 1.5 m³) wären das rund CHF 180.-. Gesamtkosten: ca. CHF 240.-.
- Option 2: Abholung durch die Gemeinde: Sie melden die Abholung beim Werkhof an und stellen die Möbel am vereinbarten Tag bereit. Pauschale für eine Standardmenge (z.B. bis 2 m³): CHF 80.- bis CHF 150.-. Bequem, aber oft mit längerer Wartezeit verbunden.
- Option 3: Verkauf/Spende: Kosten für Reinigung und allenfalls Transport zu einer Verkaufsplattform oder Sozialorganisation. Wenn Sie einen Spediteur beauftragen, können nochmals CHF 100.- bis 200.- dazukommen. Im besten Fall erzielen Sie aber einen kleinen Erlös oder tun Gutes ohne direkte Entsorgungskosten.
Checkliste für die korrekte Möbelentsorgung
- 1. Prüfen: Ist das Möbelstück noch brauchbar? Kann es repariert, aufgearbeitet, verkauft oder gespendet werden?
- 2. Sortieren: Trennen Sie reine Möbel (Holz, Metall, Polster) von elektrischen Geräten (z.B. alter Kühlschrank im Küchenbuffet) oder Sonderabfällen (altes Lackiertes Holz). Diese müssen separat entsorgt werden.
- 3. Gemeinde informieren: Kontaktieren Sie Ihre Gemeindeverwaltung oder den lokalen Entsorgungsbetrieb. Fragen Sie nach:
- Terminen für die Sperrgutabholung
- Standort und Öffnungszeiten der Deponie/des Werkhofs
- Genaue Gebühren und Akzeptanzbedingungen (max. Länge, Gewicht)
- 4. Transport vorbereiten: Bei Selbstanlieferung: Fahrzeug organisieren. Bei Abholung: Möbel am festgelegten Tag, gut zugänglich und wettergeschützt (z.B. nicht bei Regen) an den Strassenrand stellen. Oft müssen die Möbel per Telefon oder Online-Formular angemeldet werden.
- 5. Dokumentation: Bewahren Sie den Zahlungsbeleg der Entsorgungsgebühr gut auf, insbesondere als Mieter für die Rückerstattung durch den Vermieter (falls vereinbart).
Kostenübersicht für die Möbelentsorgung (Durchschnittswerte in CHF)
| Entsorgungsart | Kostenrahmen | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Abholung durch Gemeinde (Pauschale) | CHF 50.- bis 200.- | Häufig für ein definiertes Volumen (z.B. 1-2 m³). Sehr ortsabhängig. |
| Selbstanlieferung bei KVA/Deponie (pro m³) | CHF 100.- bis 180.- | Plus Mietkosten für Transporter oder Anhänger. |
| Private Entsorgungsfirma (Abholung) | CHF 150.- bis 400.- | Nach Aufwand und Menge, oft schnell verfügbar. |
| Entrümpelung (Komplettservice) | CHF 500.- aufwärts | Pauschalpreis für ganze Wohnungsauflösungen. |
| Spende (Transportkosten) | CHF 0.- bis 150.- | Manche Organisationen holen kostenlos ab, andere berechnen eine Transportpauschale. |
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Fehler 1: «Kostenlose» Entsorgung neben Altglas-Containern. Das ist wildes Deponieren und wird mit Bussen belegt. Vermeidung: Nutzen Sie die offiziellen, kostenpflichtigen Kanäle.
- Fehler 2: Möbel mit Elektroteilen nicht separieren. Ein Sofa mit eingebauter Massagefunktion oder ein beleuchteter Schrank enthalten Elektro- und Elektronikaltgeräte (SEAG), die gesondert zurückgegeben werden müssen. Vermeidung: Bauteile wenn möglich trennen oder beim Verwerter deklarieren.
- Fehler 3: Annahme, der Vermieter zahlt immer. Grundsätzlich trägt der Mieter die Entsorgungskosten für seinen Hausrat. Ausnahme kann im Mietvertrag oder bei einem vom Vermieter veranlassten Möbelaustausch geregelt sein. Vermeidung: Vertrag prüfen und Kosten vorab klären.
- Fehler 4: Beschädigte oder verschmutzte Möbel spenden wollen. Sozialorganisationen können nur voll funktionstüchtige und saubere Ware weitergeben. Vermeidung: Ehrlich prüfen, ob das Stück spendentauglich ist, ansonsten entsorgen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich alte Möbel einfach verbrennen?
Nein. Das Verbrennen von behandeltem Holz, lackierten Möbeln oder Polstermaterialien im Garten oder Cheminée ist in der Schweiz verboten. Dabei entstehen gesundheitsschädliche Dioxine und Feinstaub. Die Entsorgung muss in einer professionellen Kehrichtverbrennungsanlage erfolgen, die mit hochwirksamen Filteranlagen ausgestattet ist.
Übernehmen Versicherungen die Kosten bei Wasserschaden oder Brand?
Möglich. Wenn die Möbel durch ein versichertes Ereignis (z.B. Rohrbruch, Feuer) zerstört wurden, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nicht nur den Wertersatz, sondern auch die Entsorgungskosten der beschädigten Güter. Klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Wo kann ich noch brauchbare Möbel spenden?
Es gibt zahlreiche regionale und nationale Organisationen wie Caritas, Heilsarmee, Brockenstuben oder Ricardo Fair. Wichtig: Immer vorher anrufen oder die Website konsultieren, um die aktuellen Annahmebedingungen (Art der Möbel, Abholung, Zustand) zu erfragen.
Was passiert mit den Möbeln in der KVA?
In der Kehrichtverbrennungsanlage werden die Möbel verbrannt. Die dabei freigesetzte Energie wird zur Erzeugung von Strom und Fernwärme genutzt. Metalle werden aus der Schlacke zurückgewonnen. So wird aus dem Abfall noch wertvolle Energie gewonnen.