Internet und TV ummelden: Swisscom & Co.
Internet und TV ummelden in der Schweiz: Ein Leitfaden für einen reibungslosen Umzug
Ein Umzug ist mit viel Organisationsaufwand verbunden. Damit Ihre digitale Welt – Internet, Telefonie und Fernsehen – nahtlos mit Ihnen in die neue Wohnung zieht, ist eine rechtzeitige Ummeldung entscheidend. Der Prozess, oft als «Providerwechsel» oder «Anschluss-Ummeldung» bezeichnet, muss sorgfältig geplant werden, um teure Doppelbezüge oder unerwünschte Unterbrüche zu vermeiden. Dieser Artikel führt Sie als Senior Relocation Lawyer & Property Manager durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktischen Schritte und versteckten Kostenfallen, damit Ihr Umzug auch in digitaler Hinsicht ein Erfolg wird.
Rechtlicher Kontext: Ihre Pflichten und Fristen
Die Beziehung zu Ihrem Telekommunikationsanbieter (z.B. Swisscom, Sunrise, Salt) ist ein privatrechtlicher Vertrag. Die gesetzlichen Grundlagen für Vertragsänderungen, Kündigungen und die Providerpflichten finden sich primär im Obligationenrecht (OR). Für die Ummeldung sind zwei Artikel von zentraler Bedeutung:
Art. 266d OR (Änderung der Vertragspartei): Bei einem Wohnungswechsel bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen, es ändert sich jedoch ein wesentlicher Vertragsbestandteil (die Lieferadresse). Dies begründet ein Sonderkündigungsrecht.
Art. 253 OR (Vertragsdauer und Kündigung): Dieser Artikel regelt die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen sind zwingend einzuhalten.
In der Praxis bedeutet dies: Sie müssen Ihren Anbieter rechtzeitig über Ihren Umzug informieren. Die vertragliche Kündigungsfrist (oft 30 Tage zum Monatsende) ist bindend. Informieren Sie Ihren Provider zu spät, laufen Sie Gefahr, den Vertrag an der alten Adresse über den Auszugszeitpunkt hinaus bezahlen zu müssen. Die Swisscom bietet hierzu offizielle Informationen an: Swisscom Umzugs-Service.
Zudem hat der neue Mieter oder Eigentümer Ihrer alten Wohnung ein Recht darauf, einen eigenen, unbelasteten Anschluss zu erhalten. Sie sind verpflichtet, Ihre Technik (Router, TV-Box) mitzunehmen und den Anschluss zurückzubauen.
Kalkulationsbeispiel: Die Kosten eines Umzugs im Detail
Nehmen wir an, die Familie Müller zieht von Zürich nach Bern. Ihr Swisscom-Abo «Internet & TV Home» läuft noch 8 Monate. So könnten die Kosten aussehen:
- Ummeldegebühr (einmalig): CHF 150.– (Pauschal für die administrative und technische Umstellung).
- Monatliche Grundgebühr (alt/neu): CHF 85.–/Monat. Keine Änderung, da gleiches Produkt.
- Techniker-Einsatz (falls nötig): CHF 120.– (falls in der neuen Wohnung kein funktionsfähiger Anschluss vorhanden ist).
- Potenzielle Zusatzkosten: CHF 75.– für längere Kabel in der neuen Wohnung.
Gesamtkosten für die Ummeldung: CHF 150.– + CHF 120.– + CHF 75.– = CHF 345.– (zzgl. der laufenden Monatsgebühr). Würde die Familie Müller den Umzug erst 10 Tage vorher melden, käme eine Monatsgebühr für die alte Wohnung nach dem Auszug hinzu (ca. CHF 85.–), da die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden könnte.
Checkliste für die perfekte Ummeldung
- 8-10 Wochen vor Umzug: Prüfen Sie Ihren aktuellen Vertrag (Laufzeit, Kündigungsfrist). Klären Sie mit dem neuen Vermieter, ob ein aktiver Telefon-/TV-Anschluss vorhanden ist.
- 6-8 Wochen vor Umzug: Kontaktieren Sie Ihren aktuellen Anbieter. Teilen Sie das genaue Auszugs- und neue Einzugsdatum mit und bestellen Sie den Umzugsservice. Holen Sie ein schriftliches Angebot ein.
- 4 Wochen vor Umzug: Bestätigung des Termins durch den Provider erhalten. Technik (Router, TV-Box, Powerline-Adapter) für den Transport vorbereiten.
- Am Umzugstag: Geräte in der alten Wohnung fachgerecht abstecken und sicher verpacken. In der neuen Wohnung an den vom Techniker oder per Anleitung vorgegebenen Anschlussstellen installieren.
- Nach dem Umzug: Funktionskontrolle aller Dienste (Internet, Telefon, TV). Erste Rechnung nach dem Umzug sorgfältig prüfen.
Kostentabelle (Durchschnittswerte in CHF)
| Kostenpunkt | Swisscom | Sunrise | Salt | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| Ummeldegebühr | 150.– | 120.– | kostenlos* | *Oft an Vertragsverlängerung geknüpft |
| Techniker-Einsatz (falls nötig) | 120.– – 180.– | 100.– – 150.– | 100.– – 150.– | Pauschal, unabhängig von Arbeitsdauer |
| Express-Ummeldung (< 2 Wochen) | + 80.– | + 60.– | + 50.– | Zusätzlich zur Ummeldegebühr |
| Bereitstellung neuer Hardware | 0.– / leihweise | 0.– / leihweise | 0.– / leihweise | Kauf eines neuen Routers kostet 100.–300.– |
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Zu späte Meldung: Die häufigste und teuerste Falle. Folge: Doppelbezug für alte und neue Wohnung. Lösung: Spätestens 4 Wochen vor Auszug den Provider kontaktieren.
- Automatische Vertragsverlängerung: Viele Ummeldungsangebote enthalten eine stillschweigende Verlängerung der Mindestvertragsdauer (oft 24 Monate). Lösung: Das schriftliche Angebot explizit auf diese Klausel prüfen und gegebenenfalls reklamieren.
- Fehlende Infrastruktur prüfen: Nicht jede Wohnung ist für Glasfaser oder Kabel-TV erschlossen. Lösung: Vor Vertragsbestätigung mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung die verfügbaren Anschlüsse (Swisscom, Sunrise Kabel, etc.) klären.
- Geräte zurücklassen: Der Router ist oft Leihgabe und muss mit. Lösung: Alle vom Provider gestellten Geräte auf die Umzugsliste setzen und mitnehmen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Anbieter beim Umzug wechseln?
Ja, der Umzug ist der ideale Zeitpunkt für einen Providerwechsel. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht und schliessen Sie rechtzeitig einen neuen beim gewünschten Anbieter für die neue Adresse ab. Achten Sie auf Überlappungen, um einen Dienstunterbruch zu vermeiden.

Was passiert, wenn in der neuen Wohnung kein Anschluss meines Providers verfügbar ist?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag beim alten Provider meist ausserordentlich und kostenfrei kündigen (wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Art. 119 OR). Sie sind dann gezwungen, einen bei der neuen Adresse verfügbaren Anbieter zu wählen.
Kann ich die Ummeldung selbst durchführen?
Bei einem einfachen Telefonanschluss (DSL) manchmal ja, per «Self-Service» online. Bei Glasfaser, TV-Kabel oder komplexeren Anschlüssen ist in der Regel ein Techniker-Einsatz nötig, den der Provider koordiniert.
Wer ist für die Anschlussdose in der neuen Wohnung verantwortlich?
Der Vermieter muss eine funktionsfähige Grundversorgung (z.B. Telefonbuchse) bereitstellen. Die Aktivierung und der Anschluss des spezifischen Dienstes (Internet/TV) obliegt jedoch Ihnen und Ihrem Provider.
Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung des Technikers?
Dies hängt vom Einzelfall ab. Bei grober Verletzung der vertraglichen Pflichten können allenfalls Schadenersatzansprüche (z.B. Kosten für mobiles Internet) geltend gemacht werden. Eine pauschale Entschädigung ist nicht vorgesehen.
Rechtliche Quellen
Für den genauen Wortlaut der Gesetze verweisen wir auf die offizielle Publikationsplattform der Bundesbehörden: Schweizerisches Obligationenrecht (OR) – Art. 253 ff. (admin.ch).