Möbel einlagern: Lagerbox mieten
Möbel einlagern in der Schweiz: Die komplette Anleitung zur Lagerbox-Miete
Ein Umzug ist selten ein perfekt getaktetes Ereignis. Oft klafft zwischen dem Auszug aus der alten und dem Einzug in die neue Wohnung eine Lücke von Wochen oder sogar Monaten. In solchen Übergangsphasen – sei es wegen Renovierungsarbeiten, eines noch nicht fertiggestellten Neubaus oder einer Auslandsreise – stellt sich die dringende Frage: Wohin mit den ganzen Möbeln und dem Hausrat? Die Möbel einzulagern, wird zur unumgänglichen Notwendigkeit. Das Mieten einer Lagerbox oder eines Lagerraums ist in der Schweiz die gängigste und flexibelste Lösung. Dieser Artikel bietet Ihnen als zukünftiger Mieter einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, realen Kosten, praktischen Checklisten und häufigen Fallstricke.
Rechtlicher Kontext: Der Lagervertrag in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz einen Lagerraum mieten, schliessen Sie in der Regel einen Lagervertrag ab. Dieser ist im Obligationenrecht (OR) unter den Artikeln 472 bis 482 geregelt. Das Gesetz definiert klare Pflichten für beide Vertragsparteien.
Art. 472 OR definiert den Lagervertrag als einen Vertrag, durch den der Lagerhalter sich verpflichtet, Sachen in Verwahrung zu nehmen und zurückzugeben. Der Hinterleger (das sind Sie) verpflichtet sich, dafür die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Folgende gesetzliche Punkte sind besonders relevant:
- Haftung des Lagerhalters (Art. 475 OR): Der Anbieter (z.B. das Selfstorage-Unternehmen) haftet für Schäden an Ihren eingelagerten Gütern, es sei denn, er kann beweisen, dass der Schaden auf höherer Gewalt, auf Eigenschaften der Sache selbst oder auf einem Verschulden des Hinterlegers beruht. Eine Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist möglich, muss aber explizit vereinbart werden.
- Besichtigungsrecht (Art. 477 OR): Sie haben das Recht, Ihre eingelagerten Sachen während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen, zu beproben oder notwendige Erhaltungsmassnahmen daran vorzunehmen.
- Kündigung (Art. 478 OR): Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist auf das Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Achten Sie auf abweichende Regelungen in Ihrem Mietvertrag!
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Gesetzessammlung: Obligationenrecht (OR) auf fedlex.admin.ch.
Kostenkalkulation: Ein realistisches Rechenbeispiel
Die Kosten für das Einlagern von Möbeln setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Nehmen wir an, Sie müssen den Inhalt eines 3.5-Zimmer-Wohnung für 3 Monate zwischenlagern. Dafür benötigen Sie eine Lagerbox von ca. 10 m².
- Grundmiete: CHF 180.- bis CHF 250.- pro Monat (je nach Lage und Anbieter).
- Einmalige Anmeldegebühr: CHF 50.- bis CHF 100.-.
- Versicherung: Pflichtversicherung für den Lagerinhalt, ca. CHF 10.- bis CHF 20.-/Monat für eine Deckung von CHF 10’000.
- Kaution: Oft 1-2 Monatsmieten, also ca. CHF 200.- bis CHF 500.- (rückerstattbar).
- Schloss: Meistens selbst zu beschaffen, Kosten ca. CHF 20.- bis CHF 50.- für ein robustes Vorhangschloss.
Kostenberechnung für 3 Monate (konservative Schätzung):
(3 x CHF 200.- Miete) + CHF 75.- Anmeldegebühr + (3 x CHF 15.- Versicherung) + CHF 300.- Kaution* + CHF 30.- Schloss = CHF 1’050.-
* Die Kaution wird bei Vertragsende zurückerstattet, muss aber initial aufgebracht werden.
Checkliste: Vor der Miete einer Lagerbox
- Inventar & Grössenbedarf: Erstellen Sie eine Liste aller einzulagernden Gegenstände. Nutzen Sie den Raumberechner der Anbieter, um die passende Grösse (6m², 10m², 15m², etc.) zu finden. Zu gross ist Geldverschwendung, zu klein ist unpraktisch.
- Anbietervergleich: Holen Sie Online-Angebote von 3-4 Anbietern in Ihrer Region ein. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch Vertragsbedingungen, Zugänglichkeit (24/7?), Sicherheit (Alarmanlage, Videoüberwachung) und Kundenbewertungen.
- Vertragsprüfung: Lesen Sie den Mietvertrag und die AGB sorgfältig. Achten Sie auf: Kündigungsfrist, Preisgarantie, Haftungsregelungen, Versicherungspflicht, Regelungen bei Zahlungsverzug.
- Versicherungsklärung: Klären Sie, ob Ihre Hausratversicherung den Transport und die Lagerung abdeckt. Meist ist dies nicht der Fall, und Sie müssen die vom Anbieter angebotene oder eine externe Lagerversicherung abschliessen.
- Zugang & Logistik: Prüfen Sie die Anfahrtswege, Lieferzonen und ob Sie einen Wagen oder Transporter für den Ein- und Auslagern mieten müssen. Buchen Sie ggf. den Umzugswagen frühzeitig.
Kostentabelle (Durchschnittspreise in CHF, Stand 2023/24)
| Lagergrösse (ca.) | Geeignet für | Monatspreis (CHF) | Einmalige Kosten (CHF) |
|---|---|---|---|
| 2 – 4 m² (Kleinbox) | Akten, Kleidung, einige Kisten | 80 – 130 | Anmeldung: 50-100; Kaution: 1 Monat |
| 6 – 8 m² | Inhalt eines Zimmers, kleines Büro | 120 – 180 | Anmeldung: 50-100; Kaution: 1-2 Monate |
| 10 – 12 m² | Inhalt einer 2-3 Zi.-Wohnung (ohne Grosmöbel) | 180 – 250 | Anmeldung: 75-120; Kaution: 2 Monate |
| 15 – 20 m² | Komplette 3.5-4 Zi.-Wohnung inkl. Möbel | 250 – 400 | Anmeldung: 100-150; Kaution: 2 Monate |
| > 20 m² | Haushalt, Geschäftslager | ab 400 | Individuelles Angebot |
Hinweis: Preise variieren stark nach geografischer Lage (Stadt vs. Land) und Anbieter. Die Versicherung (ca. 1-2% des versicherten Werts pro Monat) kommt zusätzlich.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Fehler 1: Falsche Grössenwahl. Man unterschätzt den Platzbedarf massiv. Lösung: Lieber eine Nummer grösser nehmen oder professionell beraten lassen. Stapelbare Boxen und regalartiges Einlagern maximieren den Raum.
- Fehler 2: Unzureichende Verpackung. Kartons platzen, Möbel werden zerkratzt. Lösung: In stabile Umzugskartons investieren, Möbel mit Decken und Folie schützen, nichts direkt auf den Boden stellen (Paletten oder Holzlatten verwenden).
- Fehler 3: Versicherungslücke. Der Glaube, die Hausrat decke alles ab. Lösung: Schriftlich bei der eigenen Versicherung anfragen und unbürokratisch die Lagerversicherung des Anbieters abschliessen – der Schutz ist das Geld wert.
- Fehler 4: Vertrag nicht lesen. Überraschung bei versteckten Kosten oder langen Kündigungsfristen. Lösung: Vertrag Wort für Wort durchgehen, bei Unklarheiten nachfragen.
- Fehler 5: Verbotene Gegenstände einlagern. Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, feuergefährliche oder illegale Substanzen sind strikt verboten und können zur fristlosen Kündigung führen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine Lagerbox jederzeit zugänglich machen?
In den meisten modernen Selfstorage-Anlagen ja, oft 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche mit einem persönlichen Zugangscode oder Schlüssel. Bei älteren oder gewerblichen Lagern gelten oft Geschäftszeiten.
Was passiert, wenn ich die Miete nicht mehr bezahlen kann?
Der Lagerhalter hat ein Pfandrecht an Ihren eingelagerten Sachen (Art. 485 OR). Nach Mahnungen und einer Frist kann er die Sachen öffentlich versteigern lassen, um seine Forderungen zu decken. Kommunizieren Sie frühzeitig, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten.
Darf ich den Lagerraum als Werkstatt oder Büro nutzen?
Nein, in der Regel nicht. Die gemieteten Einheiten sind ausschliesslich zur Lagerung von Gegenständen bestimmt. Arbeiten in der Box, das Abhalten von Treffen oder das Wohnen sind untersagt und verstoßen gegen Brandschutz- und Versicherungsbestimmungen.
Wie bereite ich empfindliche Möbel wie Polstermöbel oder Matratzen am besten vor?
Reinigen Sie diese gründlich. Verwenden Sie spezielle atmungsaktive Matratzenhüllen und Polstermöbel-Abdeckungen aus Baumwolle. Lagern Sie sie flach und nicht auf der Kante, um Verformungen zu vermeiden. Ideal ist ein klimatisierter Lagerraum.
Gibt es Alternativen zur kommerziellen Lagerbox?
Ja, aber mit Einschränkungen: Private Lagerräume (z.B. im Keller von Bekannten) sind oft günstiger, bieten aber weniger Rechtssicherheit und selten professionelle Sicherheit. Bei Umzugsunternehmen können Sie oft den Lkw-Container direkt zwischenlagern lassen – teuer, aber sehr bequem.