Privathaftpflicht bei Mieterschäden: Wer zahlt?
Privathaftpflicht bei Mieterschäden: Wer zahlt?
Die Frage, wer für Schäden in einer Mietwohnung aufkommt, sorgt oft für Unsicherheit und Konflikte zwischen Mieter und Vermieter. Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist hier ein zentrales Element, doch ihr Deckungsumfang ist nicht unbegrenzt. Dieser Artikel klärt auf, welche Schäden tatsächlich von Ihrer PHV übernommen werden, wo die Grenzen liegen und was Sie als Mieter unbedingt wissen müssen, um finanziell abgesichert zu sein.
Rechtlicher Rahmen: Obligationenrecht und Versicherungsvertrag
Die grundlegende Pflicht des Mieters, für von ihm verursachte Schäden einzustehen, ist im Art. 257f des Obligationenrechts (OR) verankert. Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Angehörigen oder Besucher durch Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) am Mietobjekt verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, um diese gesetzliche Haftpflicht des Versicherten abzudecken.
Massgebend ist immer der konkrete Versicherungsvertrag. Die Allgemeinen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (ABPH) definieren genau, was als versichertes Risiko gilt. Ein zentraler Grundsatz ist: Die Versicherung leistet nur für plötzlich, unvorhergesehen und von aussen eintretende Ereignisse (sog. «Elementarschaden»-Charakter bei Sachschäden). Langsam eintretende Schäden durch Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung sind explizit ausgeschlossen.
Für detaillierte Informationen zum Mietrecht verweist das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf die offizielle Gesetzessammlung: Obligationenrecht (OR) auf fedlex.admin.ch.
Praxisfall: Was wird bezahlt? Eine Beispielrechnung
Szenario: Beim Umzug verfehlt der Umzugshelfer eine Türöffnung und beschädigt die Türzarge schwer. Die Reparatur durch einen Fachmann kostet 1’200 CHF. Zudem tropft seit Wochen ein Wasserhahn in der Küche, was zu einer langsamen Durchfeuchtung und Schimmelbildung unter der Spüle geführt hat. Die Sanierung kostet 3’500 CHF.
- Schaden 1 (Türzarge): Dieser Schaden trat plötzlich und unvorhergesehen ein. Er ist klar auf ein fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Die PHV übernimmt die Reparaturkosten von 1’200 CHF abzüglich allenfalls vereinbarter Selbstbehalte.
- Schaden 2 (Wasserschaden/Schimmel): Dieser Schaden entstand über einen längeren Zeitraum durch mangelnde Instandhaltung (nicht reparierter tropfender Hahn). Dies ist ein typischer Ausschlussgrund in den ABPH. Die PHV leistet nicht. Die Kosten von 3’500 CHF trägt der Mieter aus eigener Tasche, da er seiner Obliegenheit zur ordentlichen Haushaltsführung (Art. 257f OR) nicht nachkam.
Checkliste: Ist der Schaden durch die Privathaftpflicht gedeckt?
- JA, wahrscheinlich gedeckt:
- Brandschaden durch unbeaufsichtigtes Kerzenlicht oder Fettbrand.
- Wasserschaden durch geplatzten Schlauch der Waschmaschine oder vergessene Badewanne.
- Beschädigung von Parkett oder Linoleum durch herunterfallende schwere Gegenstände.
- Zerbrochene Fensterscheiben (z.B. durch Ballspiel im Garten).
- Beschädigung von eingebauten Küchenelementen durch grobe Fahrlässigkeit.
- NEIN, fast nie gedeckt:
- Schäden durch normale Abnutzung und Alterung (abgewetzte Böden, vergilbte Armaturen).
- Schimmelbildung aufgrund ungenügenden Lüftens.
- Verstopfte Abflüsse durch unsachgemässe Entsorgung (Fett, Haare).
- Langsam entstehende Flecken oder Kratzer.
- Schäden an Mietsachen, die im Mietvertrag als «nicht versicherbar» ausgeschlossen sind (oft teure Einbauten).
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Kostenübersicht: Wer zahlt was? (in CHF)
| Schadenart | Beispiel | Kosten (ca.) | Zahlung durch | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Plötzlicher Wasserschaden | Geplatzter Zulaufschlauch Geschirrspüler | 2’500 – 8’000 | Privathaftpflicht | Nachweis des plötzlichen Eintritts nötig. |
| Brandschaden | Fettbrand in der Küche | 10’000 – 50’000+ | Privathaftpflicht | Grobe Fahrlässigkeit oft gedeckt, Vorsatz ausgeschlossen. |
| Beschädigung Infrastruktur | Zerbrochene Fensterscheibe | 500 – 2’000 | Privathaftpflicht | Einfacher Schaden, klar zuzuordnen. |
| Schimmelbeseitigung | Durch falsches Lüften | 3’000 – 15’000 | Mieter (selbst) | Typischer Ausschluss: langsam, durch Verhalten. |
| Verstopfung/Abnutzung | Ersetzen eines verkalkten Boilers | 1’500 – 3’000 | Vermieter | Fällt unter Instandhaltung/Erneuerung. |
Häufige Fehler und Missverständnisse
- «Die Versicherung regelt das schon»: Eine PHV ist keine Allgefahrendeckung. Sie prüft jedes Ereignis genau auf die Kriterien «plötzlich» und «unvorhergesehen».
- Verwechslung mit der Hausratversicherung: Die Hausrat deckt Ihre eigenen beweglichen Sachen (Möbel, Elektronik) gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl. Sie kommt nie für Schäden am Gebäude auf.
- Schweigen bei kleinen Schäden: Auch ein kleiner, selbst reparierter Schaden sollte dem Vermieter gemeldet werden. Wird er später im Rahmen einer Endkontrolle «entdeckt», kann es wegen Verschweigens zu Konflikten kommen.
- Fehlende Dokumentation: Bei einem Schaden sofort Fotos machen und den Vorfall schriftlich (E-Mail) an Vermieter und Versicherung melden. Mündliche Abmachungen sind schwer nachweisbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Mieter eine Privathaftpflicht haben?
Gesetzlich nein, aber sie ist dringend empfohlen. Die finanziellen Folgen eines grösseren Schadens (z.B. Wohnungsbrand) können existenzbedrohend sein. Viele Vermieter verlangen den Nachweis einer PHV im Mietvertrag.
Übernimmt die PHV auch Schäden, die meine Gäste verursachen?
Ja. Die PHV deckt die deliktische Haftung des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Personen verursacht werden, für die er verantwortlich ist (Familienmitglieder) oder die in seinem Haushalt leben. Auch für Besucher haftet man grundsätzlich, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Was ist, wenn der Vermieter eine Kaution verlangt? Deckt diese Schäden ab?
Die Kaution (max. 3 Monatsmieten) dient primär als Sicherheit für ausstehende Mietzinszahlungen. Sie kann zwar auch für Schadensersatz herangezogen werden, ist aber bei grösseren Schäden schnell ungenügend. Die PHV bietet hier den wesentlich umfassenderen Schutz.
Gilt die Deckung auch für Schäden an gemeinschaftlich genutzten Räumen (Waschküche, Treppenhaus)?
Ja. Die PHV deckt Ihre gesetzliche Haftung gegenüber Dritten, dazu gehört auch die Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung für Schäden in Gemeinschaftsräumen, die Sie fahrlässig verursachen.
Was mache ich im Schadensfall?
1. Schaden sofort begrenzen (Wasser abstellen, Gefahr beseitigen).
2. Schaden dokumentieren (Fotos/Videos).
3. Vermieter / Verwaltung unverzüglich informieren.
4. Schadensmeldung an Ihre Privathaftpflichtversicherung senden (meist online möglich).
5. Keine Reparaturaufträge erteilen, bevor die Versicherung ihr OK gibt, ausser bei akuter Gefahr.