Mietrecht & Behördengänge

Serafe Gebühr bei Umzug anpassen

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Serafe Gebühr beim Umzug korrekt anpassen: Eine umfassende Anleitung

Ein Wohnungswechsel in der Schweiz bringt eine Vielzahl administrativer Aufgaben mit sich. Dabei darf eine wichtige Pflicht nicht vergessen werden: die Anpassung der Serafe-Gebühr. Viele fragen sich, was mit der laufenden Rechnung für Radio und Fernsehen passiert, wenn man die Adresse wechselt. Dieser Artikel klärt den rechtlichen Rahmen, erklärt die korrekte Vorgehensweise und liefert praktische Checklisten, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Rechtlicher Rahmen: Die gesetzliche Grundlage

Die Serafe-Gebühr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe zur Finanzierung der SRG SSR und weiterer privater und regionaler Radio- und Fernsehprogramme sowie zur Förderung der Medienvielfalt. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG).

Gemäss Artikel 69 RTVG ist die Gebühr von jeder Person schuldig, die in einer Wohnung oder einem Haushalt lebt, der über eine oder mehrere Empfangsvorrichtungen verfügt, die zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignet sind. Entscheidend ist die Wohnsitzadresse. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug aus einer Wohnung.

Die offizielle Durchführungsstelle ist die Serafe GmbH. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Gebühr, sondern um eine bundesrechtlich durchgesetzte Abgabe. Die Pflicht zur Meldung von Adressänderungen ergibt sich aus der Systematik des Gesetzes. Ein offizielles Merkblatt des Bundes finden Sie hier: Bundesamt für Kommunikation BAKOM – Radio- und TV-Gebühren.

Praktisches Rechenbeispiel: So wird die Gebühr angepasst

Die jährliche Pauschalgebühr beträgt CHF 335.00 pro Haushalt und Jahr. Bei einem Umzug wird die Gebühr exakt tagegenau verrechnet.

Szenario: Familie Müller wohnt bis am 30. Juni in ihrer alten Wohnung in Zürich. Am 1. Juli beziehen sie ihre neue Wohnung in Bern. Die Serafe-Jahresrechnung für die alte Adresse läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

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Serafe Gebühr bei Umzug anpassen

  • Gebührenzeitraum alte Wohnung: 1. Januar bis 30. Juni (181 Tage).
  • Anteilige Gebühr: (CHF 335 / 365 Tage) * 181 Tage = CHF 166.10.
  • Gebührenzeitraum neue Wohnung: 1. Juli bis 31. Dezember (184 Tage).
  • Anteilige Gebühr: (CHF 335 / 365 Tage) * 184 Tage = CHF 168.90.

Familie Müller erhält für das laufende Jahr eine neue, korrigierte Rechnung für die alte Adresse bis zum 30. Juni. Für die neue Adresse wird eine separate Rechnung für den Zeitraum ab dem 1. Juli ausgestellt. Es findet also eine genaue Verrechnung auf Tagesbasis statt; man zahlt nie doppelt.

Checkliste: Das müssen Sie beim Umzug tun

  • Frühzeitig melden: Melden Sie Ihren Umzug Serafe idealerweise 2-4 Wochen vor dem Auszug.
  • Beide Adressen bekanntgeben: Sie müssen sowohl das Auszugs- als auch das Einzugsdatum sowie die neue vollständige Adresse mitteilen.
  • Online-Portal nutzen: Die einfachste Methode ist die Meldung über das Kundenportal auf serafe.ch (Login mit Rechnungsnummer und persönlichem Code).
  • Schriftliche Meldung: Alternativ per Brief oder Kontaktformular auf der Website.
  • Bestätigung abwarten: Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der Adressänderung und gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung.
  • Für die neue Wohnung registrieren: Durch die Meldung des Einzugs erfolgt die Registrierung für die neue Adresse automatisch. Sie erhalten dann die Rechnung für den neuen Zeitraum.

Kostenübersicht (CHF) & Fristen

Vorgang Kosten Frist / Hinweis
Jährliche Pauschalgebühr pro Haushalt CHF 335.00 Wird tagegenau anteilig berechnet.
Verspätete Meldung eines Umzugs Keine direkte Busse, aber… Führt zu falschen Rechnungen und allfälligen Verzugszinsen.
Nicht-Meldung / Gebührenhinterziehung Verwaltungsstrafverfahren Es können Betreibungen und zusätzliche Verfahrenskosten anfallen.
Adressänderung melden Kostenlos Unbedingt vor dem Umzug erledigen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Fehler 1: «Die Rechnung läuft auf den Vermieter.» Nein. Die Gebühr ist haushaltsbezogen und wird an die Bewohnerinnen und Bewohner geschickt, nicht an den Eigentümer. Es sei denn, dieser wohnt selbst im Haus.
  • Fehler 2: «Ich habe keinen Fernseher, also bin ich befreit.» Falsch. Die Gebühr ist auch für Internet-fähige Geräte (Computer, Tablet, Smartphone) und Autoradios fällig, sofern diese zum Empfang von Programmen genutzt werden können. Die reine Möglichkeit des Empfangs begründet die Pflicht.
  • Fehler 3: Den Umzug nicht melden und die Rechnung einfach weiterleiten. Das führt zu einer unkorrekten Verrechnung. Der neue Mieter an Ihrer alten Adresse wird registriert und erhält seine eigene Rechnung. Ihre alte Rechnung wird storniert/korrigiert.
  • Fehler 4: Denke, der Nachmieter übernimmt die laufende Rechnung. Jeder Haushalt hat seine eigene Gebührenpflicht. Es gibt keine «Übernahme» einer Rechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • F: Muss ich mich bei Serafe abmelden?
    A: Ja, indirekt durch die Meldung Ihres Auszugsdatums. Damit endet Ihre Gebührenpflicht an dieser Adresse.
  • F: Was passiert, wenn ich innerhalb eines Jahres zweimal umziehe?
    A: Jeder Wohnsitzwechsel muss gemeldet werden. Die Gebühr wird für jede Adresse tagegenau anteilig berechnet. Sie erhalten für jede Wohnphase eine separate, anteilige Rechnung.
  • F: Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich aus der Schweiz ausziehe?
    A: Ja. Melden Sie Ihren definitiven Auszug aus der Schweiz mit Auszugsdatum. Sie erhalten eine korrigierte, anteilige Rechnung bis zu Ihrem Auszugstag und allenfalls eine Gutschrift.
  • F: Bin ich in einem Alters- oder Pflegeheim gebührenpflichtig?
    A: In der Regel nicht, da die Gebühr pauschal durch die Institution entrichtet wird. Klären Sie dies jedoch bei der Heimleitung ab.
  • F: Wer ist in einer Wohngemeinschaft (WG) gebührenpflichtig?
    A: In einer WG bilden alle Bewohner gemeinsam einen Haushalt. Es wird nur eine Gebühr pro Wohnung fällig. Die WG-Mitglieder müssen die Zahlung unter sich regeln.

Fazit: Die Anpassung der Serafe-Gebühr beim Umzug ist eine verbindliche Pflicht. Durch eine rechtzeitige und korrekte Meldung an Serafe vermeiden Sie fehlerhafte Rechnungen, Mahnungen und unnötigen administrativen Aufwand. Halten Sie sich an die Checkliste und denken Sie daran: Die Gebühr folgt Ihrer Wohnadresse – daher muss jede Änderung kommuniziert werden.

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