Mietrecht & Behördengänge

Strom anmelden: Vorgehen beim Umzug

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Strom anmelden beim Umzug: Ihr umfassender Leitfaden

Ein Umzug in der Schweiz ist mit einer langen Liste an organisatorischen Aufgaben verbunden. Neben der Wohnungsuebergabe und der Adressaenderung bei den Behoerden steht auch die Regelung der Energieversorgung an. Die Frage «Muss man Strom beim Umzug an- oder abmelden?» ist berechtigt und die Antwort ein klares Ja. Dieser Artikel fuehrt Sie als Senior Relocation Lawyer & Property Manager Schritt fuer Schritt durch den korrekten und rechtssicheren Prozess, inklusive aller rechtlichen Grundlagen, praktischen Checklisten und konkreten Kosten.

Rechtlicher Rahmen: Wer ist verantwortlich?

Die Stromversorgung in der Schweiz ist gesetzlich geregelt. Grundsaetzlich haftet der Mieter oder Eigentuemer einer Liegenschaft fuer die Bezahlung der verbrauchten Energie. Das bedeutet: Sobald Sie den Mietvertrag unterschreiben oder die Liegenschaft erwerben, sind Sie dafuer verantwortlich, einen Stromliefervertrag abzuschliessen. Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, dies fuer Sie zu erledigen.

Rechtliche Grundlage: Die wesentlichen Regelungen finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), insbesondere in den Artikeln zur Miete (OR Art. 253 ff.) und zum Werkvertrag. Der Stromliefervertrag selbst ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen (dem Konsumenten) und dem lokalen Stromversorger (EVU). Die genauen Konditionen, Netznutzungsregeln und Grundversorgungspflichten sind zudem in kantonalen und kommunalen Verordnungen sowie in den Konzessionsvertraegen der EVU festgehalten.

Fuer detaillierte Informationen zu Energie und Recht verweist das Bundesamt fuer Energie auf entsprechende Fachstellen. Eine gute erste Anlaufstelle fuer allgemeine Verbraucherinformationen ist das offizielle Portal ch.ch.

Praktisches Vorgehen: Schritt-fuer-Schritt Anleitung

  • Fruehzeitig handeln (4-6 Wochen vor Umzug): Kontaktieren Sie Ihren aktuellen und den zukuenftigen lokalen Stromversorger. Die Kontaktdaten finden Sie meist auf der letzten Rechnung oder online.
  • Abmeldung am alten Wohnort: Melden Sie den Strom fuer Ihr altes Domizil per Telefon, E-Mail oder Online-Formular zum exakten Uebergabetermin ab. Vereinbaren Sie einen Termin fuer die Endablesung des Stromzaehlers. Notieren Sie selbst den Zaehlerstand am Tag der Uebergabe und machen Sie ein Foto als Beweis.
  • Anmeldung am neuen Wohnort: Melden Sie den Strom fuer Ihre neue Adresse ab dem Einzugstag an. Ihr neuer Versorger wird oft automatisch derjenige sein, der in der Gemeinde das Netz betreibt (Grundversorger). Sie koennen aber in vielen Gemeinden auch einen anderen Anbieter waehlen (Strommarkt-Liberalisierung).
  • Dokumente bereithalten: Halten Sie fuer beide Vorgaenge bereit: Ihre persoenlichen Daten (Name, Geburtsdatum), die alte und neue vollstaendige Adresse, die Zaehlernummer (bei der Anmeldung neu) und das genaue Einzugs-/Auszugsdatum.
  • Bestätigung einholen: Lassen Sie sich die An- und Abmeldung schriftlich bestaetigen. Bewahren Sie die Schlussrechnung vom alten Anbieter gut auf.

Kostenkalkulation: Ein realistisches Beispiel

Angenommen, ein 2-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3’500 kWh zieht innerhalb derselben Gemeinde um. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Grundgebuehr (Monatspauschale): Ca. CHF 10.- pro Monat.
  • Arbeitspreis (pro kWh): Ca. CHF 0.20 (variiert stark nach Anbieter und Produkt).
  • Netznutzungsentgelt: Dieser durch den Netzbetreiber festgelegte Preis ist im Arbeitspreis oft bereits enthalten oder separat ausgewiesen.
  • Eventuelle Einmalkosten: Anschluss- oder Administrationsgebuehr beim Wechsel: CHF 50.- bis CHF 150.-.

Kosten im ersten Monat am neuen Ort (Ueberschlag):
(Grundgebuehr: CHF 10.-) + (Monatsverbrauch ~292 kWh * CHF 0.20 = CHF 58.40) = ca. CHF 68.40, zuzueglich eventueller Einmalgebuehren.

Checkliste fuer einen reibungslosen Ablauf

  • 4-6 Wochen vor Umzug: Versorger kontaktieren
  • An- und Abmeldung schriftlich vornehmen
  • Termin fuer Endablesung am alten Wohnort vereinbaren
  • Zaehlerstand bei Auszug selbst ablesen und fotografieren
  • Vertragsbestätigungen und Schlussrechnung aufbewahren
  • Bei Einzug: Zaehlerstand und Zaehlernummer im neuen Zuhause notieren
  • Fuer das neue Domizil gegebenenfalls verschiedene Stromprodukte (Oekostrom) vergleichen

Uebersicht der moeglichen Kosten (in CHF)

Kostenpunkt Kostenspanne (CHF) Bemerkung
Administrationsgebuehr fuer An-/Abmeldung 0 – 80.- Haefig, aber nicht bei allen Anbietern
Anschlussgebuehr / «Einmaldienstleistung» 50.- – 150.- Bei Erstanschluss oder speziellen Wünschen
Monatliche Grundgebuehr 8.- – 15.- Fixer Anteil, unabhaengig vom Verbrauch
Energiekosten (pro kWh) 0.18 – 0.30 Abhaengig von Produkt (Grund-/Oekostrom) und Anbieter
Netznutzungsentgelt (pro kWh) In obigem Preis oft enthalten Wird vom Netzbetreiber festgelegt

Haeufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Fehler 1: Zu spätes Handeln. Risiko: Sie zahlen im alten Zuhause weiter oder sitzen im neuen ohne Strom. Loesung: Mindestens einen Monat vorher aktiv werden.
  • Fehler 2: Keine eigene Zählerstandsdokumentation. Risiko: Diskrepanz bei der Endabrechnung. Loesung: Immer selbst ablesen, notieren und fotografieren.
  • Fehler 3: Annahme, der Vermieter regelt das. Risiko: Kein Stromvertrag, nur Notversorgung zu hohen Kosten. Loesung: Eigenverantwortlich beim oertlichen EVU anmelden.
  • Fehler 4: Vertragsdetails nicht verglichen. Risiko: Hohere Kosten als noetig. Loesung: In liberalisierten Gemeinden Angebote einholen (z.B. Oekostrom).

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Kann ich den Stromanbieter frei waehlen?
A: Das haengt von Ihrer Gemeinde ab. In vielen Gemeinden ist der Markt liberalisiert, und Sie koennen zwischen verschiedenen Anbietern waehlen. In anderen ist der lokale Netzbetreiber der einzige Anbieter. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim oertlichen Energieversorger.

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Strom anmelden: Vorgehen beim Umzug

F: Was passiert, wenn ich vergesse, den Strom anzumelden?
A: Sie erhalten in der Regel weiterhin Strom, da der Grundversorger eine Lieferpflicht hat. Allerdings laeuft dieser Bezug ausserhalb eines regularen Vertrags, oft zu deutlich hoeheren «Notversorgungs»-Tarifen. Zudem riskieren Sie eine Mahnung. Melden Sie sich daher so schnell wie moeglich nach.

F: Muss ich bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde den Anbieter wechseln?
A: Nicht zwingend. Wenn Ihr aktueller Anbieter auch der Grundversorger an Ihrer neuen Adresse ist, koennen Sie den Vertrag einfach auf die neue Adresse uebertragen. Es handelt sich dennoch um eine offizielle Ab- und Neuanmeldung.

F: Wer ist fuer den Stromzaehler selbst verantwortlich?
A: Der Stromzaehler ist Eigentum des Netzbetreibers (EVU). Sie als Endkunde sind fuer seinen unversehrten Zustand verantwortlich. Bei Beschaedigung oder Manipulation koennen hohe Strafen und Kosten auf Sie zukommen.

Indem Sie diese Anleitung befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihr Energieanschluss beim Umzug rechtlich einwandfrei und kostentransparent geregelt ist – ein wichtiger Baustein fuer einen erfolgreichen Start in Ihrem neuen Zuhause.

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